Hallo,
wie werden offene Verbindlichkeiten behandelt, die
a) als Kreditorenrechnung eingebucht wurden
2) die Rechnung bei der Prüfung abgelehnt wurde und
c) der Kreditor den Widerruf nicht akzeptiert und keine entsprechende Korrektur ausstellt.
Kann die Rechnung in den Verbindlichkeiten bestehen bleiben oder ohne Rechnungskorrektur storniert werden?
Wenn die Verindlichkeiten offen bleiben, wann und unter welchen Voraussetzungen muss sie ausgebucht werden?
Ich freue mich über Eure Antworten!
Viele Grüße
wie werden offene Verbindlichkeiten behandelt, die
a) als Kreditorenrechnung eingebucht wurden
2) die Rechnung bei der Prüfung abgelehnt wurde und
c) der Kreditor den Widerruf nicht akzeptiert und keine entsprechende Korrektur ausstellt.
Kann die Rechnung in den Verbindlichkeiten bestehen bleiben oder ohne Rechnungskorrektur storniert werden?
Wenn die Verindlichkeiten offen bleiben, wann und unter welchen Voraussetzungen muss sie ausgebucht werden?
Ich freue mich über Eure Antworten!
Viele Grüße