Hallo,
ich habe momentan folgendes Problem auf dem Tisch. Ein Mandant (Unternehmensberatung) hat bisher seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt und muss jetzt bilanzieren. Betriebliche Bankkonten sind nicht vorhanden. Erlöse gehen auf privaten Konto ein und die Betriebsausgaben werden über Kreditkarte, diversen privaten Bankkonten usw. gezahlt. Es gibt auch nach Steuerrecht keine Verpflichtung ein Geschäftskonto zu unterhalten bzw. eine Kasse zu führen.
Es stellt sich mir nun die Frage, kann ich ein Einzelunternehmen bilanzieren, indem ich nur über Privatkonten buche. Ich habe nichts gefunden, was diese Vorgehensweise bei einem Einzelunternehmen verbieten würde. Wie seht Ihr das?
Danke vorab!
ich habe momentan folgendes Problem auf dem Tisch. Ein Mandant (Unternehmensberatung) hat bisher seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermittelt und muss jetzt bilanzieren. Betriebliche Bankkonten sind nicht vorhanden. Erlöse gehen auf privaten Konto ein und die Betriebsausgaben werden über Kreditkarte, diversen privaten Bankkonten usw. gezahlt. Es gibt auch nach Steuerrecht keine Verpflichtung ein Geschäftskonto zu unterhalten bzw. eine Kasse zu führen.
Es stellt sich mir nun die Frage, kann ich ein Einzelunternehmen bilanzieren, indem ich nur über Privatkonten buche. Ich habe nichts gefunden, was diese Vorgehensweise bei einem Einzelunternehmen verbieten würde. Wie seht Ihr das?
Danke vorab!