ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei der Formulierung bzw der Richtigkeit meiner Arbeit helfen könntet.
Ich habe es echt nicht so mit dem wieder geben von §.
In meiner Einsendeaufgabe soll ich entscheiden und begründen , ob und ggf nach welchem Recht sowie ab welchem Jahr Buchführungspflicht besteht, wenn es sich bei dem Unternehmen
a) um eine GmbH handelt
b) um einen in das Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmann handelt,
c) um einen nicht in das Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibenden) handelt.
Zusatzinformation: Der Einkommensteuerbescheid für X2 geht bei den Einzelunternehmen (b und c) am 20. Juni X3 ein.
Jahr Umsatzerlöse Gewinn
x1 520000 € 42000€
x2 660000€ 58000€
Hier meine Antworten:
a) Bei der GmbH beziehe ich mich auf dem §238. Demnach muss die GmbH vom ersten Tag an eine Buchführung tätigen also immer egal welcher Gewinn bzw welche Umsatzerlöse vorhanden ist (ohne jede Ausnahme)
b) Der Einzelkaufmann wird ab dem Jahr x3 Buchführungspflichtig, da er im Jahr x2 die Umsatzerlöse von 600.000€ überschritten hat. Hier berufe ich mich aus dem Handelsrecht §241 HGB
c) Auch hier wurden im Jahr x2 die 600.000€ Umsatzerlöse übertroffen und somit laut Steuerrecht §141 AO ab dem Jahr x4 Buchführungspflicht.
schöne Grüße