Kann mir jemand sagen gegen was ich einen offenen Betrag bei Insolventer Firma (Debitor) buche?
Vielen lieben Dank im Voraus.
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02.08.2016 11:48:54
Hallo
Kann mir jemand sagen gegen was ich einen offenen Betrag bei Insolventer Firma (Debitor) buche? Vielen lieben Dank im Voraus. |
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08.08.2016 12:50:05
Hallo,
mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird deine Forderung zweifelhaft. Also würd ich auf "Zweifelhafte Ford. L+L" umbuchen. Die UST darf zum Ztp. der Eröffnung berichtigt werden! In voller Höhe! Im zweiten Schritt hast du natürlich einen Aufwand in Höhe des wahrscheinlichen Ausfalls. EWB (Aufwand) an EWB aus Forderungen (Netto) Hoffe, das hilft dir! Liebe Grüße die drei ? |
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09.08.2016 09:00:47
Hallo, darf die Umsatzsteuer nicht erst bei konkretem Ausfall der Forderung berichtigt werden? Zum Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung ist die tatsächliche Höhe des Ausfalls doch noch nicht bekannt. Also meiner Meinung nach sollte die Buchung lauten wie folgt: solange die genaue Höhe des Ausfalls nicht bekannt ist: komplette Forderung incl. USt.: zweifelhafte Forderung a.LL AN Forderung a.LL sobald die voraussichtliche Höhe des Ausfalls bekannt ist (z.B. 80%): Nettobetrag des vermuteten Forderungsausfall: Einstellung in EWB AN EWB zu Forderung sobald die Forderung tatsächlich uneinbringlich ist: Abschreibung auf Forderung wegen Uneinbringlichkeit (netto) Umsatzsteuer AN zweifelhafte Forderung a.LL (brutto) oder liege ich da nun falsch? LG Marco |
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09.08.2016 12:49:36
Hallo Marco,
ja, du liegst falsch... Gemäß Absatz 15 (Abschn. 17.1 UStAE) werden die Forderungen zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung uneinbringlich. Die Umsatzsteuer ist entsprechend zu berichtigen. Da gibt's auch ein BMF-Schreiben vom Mai 2016 dazu.... Liebe Grüße die drei ? |
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09.08.2016 14:25:41
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung sowie die Richtigstellung nebst Quellenangabe. Mir wurde vor zwei Wochen in einem Kurs zur Finanzbuchhaltung beigebracht, dass die Umsatzsteuer erst dann zu berichtigen ist, wenn der Ausfall wirklich eingetreten ist, und nicht schon bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wieder was gelernt
Liebe Grüße Marco |
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