Deutsche Firma, gekauft im Ausland, genutzt im 2. Ausland, UmsatzST?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Deutsche Firma, gekauft im Ausland, genutzt im 2. Ausland, UmsatzST?
Moin moin,

folgende Konstellation, ein Schiff wird in Frankreich gebaut, von einer deutschen Firma A über die deutsche Werftvertretung B gekauft, die auch die Rechnung in Deutschland an Firma A ausstellt. Das Schiff, unter deutscher Flagge, wird direkt von Frankreich nach Kroatien überführt und dort von Firma A verchartert, ist also nie in Deutschland gewesen.
Wie muss die Rechnung aussehen die Firma B an A stellt und kann die Netto gestellt werden? Welche UmStIDs müssen genutzt werden? Braucht Firma A eine kroatische UmStID?

Vielen Dank und viele Grüße
Ist das eine Schulaufgabe ?
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Das glaube ich nicht, denn der Sachverhalt lässt keine eindeutige Lösung zu. Die Bestimmung des Leistungsortes ist bei Lieferungen bzw. innergemeinschaftlichen Erwerben von Beförderungsmitteln regelmäßig ein Problem.

Der BFH hat mit Urteil vom 20.12.2006, V R 11/06, (klick!) über einen ähnlichen Fall entschieden. Überträgt man die Urteilsgrundsätze auf den obigen Sachverhalt spricht einiges für Kroatien als Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Allerdings würde ich mich nicht darauf festnageln lassen wollen.
Bearbeitet: gustav - 14.11.2017 20:23:33
HAllo,

ich finde es gar nicht sooo schwer, zumindest meiner Ansicht nach.
Ich finde nur, das jemand der sich so ein richtig großes SChiff leisten kann für ein paar Millionen, auch einen Steuerberater zur USt fragen kann ;-)
Geht ja nicht um wenig Geld.  Bzw wenn es eine Schulaufgabe wäre, dann sollte der Threadersteller auch Lösungsansätze bringen.
Aber jetzt hast du mich angestachelt mit deiner Antwort  :green:

Der einzigsten 2 Sachverhalte die für mich unklar sind -->
1. Gehört der deutschen Werfvertretung B das Schiff oder gibt es hier vorab noch einen "C". Aber ich unterstelle einmal das dieses Schiff B gehört, auch schon vor Rechnungsstellung und somit kein Reihengeschäft vorliegt.

2. Die genaueren Lieferbedingungen des Vertrages von B an A, ich unterstelle einmal das wahrscheinlichste, dass das Schiff nicht bewegt wird und direkt in dem Hafen bzw Werft die Verfügungsmacht übergeht. Und das wenn das SChiff dort losfährt dem A gehört und dieser es nach Kroatien befördert.

Lösung:
Nach §3(1) UStG liegt eine Lieferung vor, da dem A die Verfügungsmacht an dem Schiff verschafft wird.
Der Ort der Lieferung durch den Abnehmer im Abholungsfall ist dort, wo die Beförderung beginnt §3(6) Satz 1 UStG = Frankreich -->Die Lieferung ist somit nach deutschen Umsatzsteuerrecht nciht steuerbar.

Betrachtung aus französischer Sicht (nach deutscher Rechtslage):
Der Ort der Lieferung ist in Frankreich und somit ist die Lieferung steuerbar in Frankreich nach §1 (1) Nr. 1 Satz 1, aber aufgrund § 4 Nr.2 i.v.m. §8 (1) Nr.1 UStG steuerfrei, da Lieferung von einem Seeschiff, für den Erwerb in der Seeschifffahrt.

Im übrigen ist es auch egal, selbst wenn es eine ruhende Lieferung nach §3(7) UStG in Frankreich wäre, wäre diese steuerfrei nach §8.
Diese Vorschrift ist lex specialis gegenüber der innergemeisnchaftlichen Lieferung,die ggf greifen könnte im Fall Kroatien und geht somit der allgemeine Regelung vor.


PS:
Was sagst du dazu Gustav?

VG

Sroko  :wink1:
Bearbeitet: sroko - 14.11.2017 22:05:50
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Moin moin,

vielen Dank für Eure Antworten, also es ist keine Schulaufgabe und das Schiff kostet auch keine Millionen und leider sind die Steuerberater sich nicht ganz einig, somit hoffe ich hier auf neue Denkansätze. So wie ich es verstanden habe wäre am einfachsten einmal nach DE und dann dort Rechnung inkl MwSt zu bekommen und diese wieder einzufordern. Leider liegt DE nicht auf dem Weg nach Kroatien und im Februar auch nicht unbedingt ein Traum Revier in der Nordsee 1.600 mls zusätzlich zu segeln. Und ich bin natürlich froh wenn ich nicht auch noch die MwSt vorstrecken muss, daher wäre es eleganter Weg wenn die MwSt nicht einmal im Kreis gereicht wird und ich direkt nach Kroatien starten kann.
Nur weil man ein Schiff kauft heißt das ja nicht, dass man unendlich Geld zur Verfügung hat, wenn man sich ein Auto kauft ist man doch auch froh wenn man Geld sparen kann.

@
Zitat
sroko
vielen Dank für den Beitrag, ich gehe der Sache mal nach, wollte nur kurz eine Zwischenantwort geben.
Srokos Ansatz ist mit Sicherheit ein sehr attraktiver, denn wenn die Steuerbefreiung für die Lieferungen von Seeschiffen greifen würde, wäre der Eigner aller Sorgen ledig. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Lieferungen (§ 4 Nr. 2 UStG) als auch für innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 4b Nr. 1 UStG). Allerdings ist nicht jedes Schiff ein Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt, nur weil es auf dem Meer fährt. Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für Seeschiffe der Handelsschifffahrt, seegehende Fahrgast- und Fährschiffe, Fischereifahrzeuge und Schiffe des Seeschifffahrtshilfsgewerbes, z.B. Seeschlepper und Bugsierschiffe. Nict begünstigt sind Umsätze mit Sportbooten, Wassersportfahrzeugen, Hochseemotorbooten, Hochseesegelyachten, Luxusyachten u. ä., selbst wenn diese hochseetauglich sind und verchartert werden (vgl. BFH-Urteile vom 13.2.1992, V R 140/90 und V R 141/90).
Hallo Gustav,

klar bin noch jetzt von einem großen Schiff ausgegenagen, für  Passagierfahrten usw. Wenn es "nur" einen Yacht ist, dann geht es wohl nicht.

So wie Timbo jetzt schreibt klingt es ja eher nach einer kleinen Yacht/Hochseemotorboot.
Der Sachverhalt oben klang für mich so nach einem riesigen Schiff.

VG
Sroko :-)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ja, der Eingangsthread hatte das offen gelassen.  Ganz allgemein hängt die Beurteilung dieses Sachverhalts in besonderem Maß von den tatsächlichen Umständen vor Ort ab.

Wünsche einen schönen Tag.
Vielen Dank für Eure Antworten, es ist ein 13m Katamaran, hätte ich tatsächlich dazu schreiben sollen, sorry.
Es wird wohl tatsächlich die Lösung werden mit der kroatischen UmStID. Ich werde nochmal berichten.
Danke für die Rückmeldung!
Ja, wenn er 8er nicht greift mit der Befreiung, dann komme ich auch nur zur UStID und Erklärung des Erwerbs in Kroatien.

Du könntest die Lieferung auch steuerfrei bekommen über den 3d Satz 2 UStG und den i.g Erwerb in Deutschland erklären, aber dann darfst du dir in Deutschland keine kurzzeitig keine Vorsteuer ziehen. Aber zumindest wäre dann der Erwerb steuerfrei in Frankreich.
Dann könntest du dir evtl etwas Zeit verschafften bis du die ID hast und must dann den Erwerb in Kroatien erklären und darfst dann auch die VSt in Deutschland holen.

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 16.11.2017 22:37:04
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungswesen Lösungen der Heraeus Gruppe sorgen für schnelleres Inter­net, befreien Wasser von Keimen und lassen Herzen im richtigen Takt schlagen. Als ein breit diversifiziertes und welt­weit führendes Technologi......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Der Baustoffhandel Faßbender Tenten ist mit seinen Filialen einer der größten Baustoff­händler im Groß­raum Köln-Bonn-Düsseldorf. Bei uns finden unsere Kunden Baustoffe, Bau­material und sonstigen Bau......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir sind einer der führenden Payment Provider Deutschlands und einziger Full-Service-Anbieter in deutscher Banken­hand. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisen­banken entwickeln wir innovative Lösungen für den On- und Offline-Handel. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Jowat SE mit Sitz in Detmold gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Industrieklebstoffen. Diese finden insbesondere in holzverarbeitenden Betrieben und der Möbelproduktion, in der Papier- und Verpackungsindustrie, dem grafischen Gewerbe sowie in der Textil- und Automobilbranche als au... Mehr Infos >>

Senior Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten Teams mit vielfältigen Persönlichkeiten, welches weitere echte... Mehr Infos >>

Expert / Senior Controller (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Referent (w/m/d) Retail Transformation
Wir bieten Dir spannende Herausforderungen in einem dynamischen Team und einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag aufgrund von unterschiedlichsten Projekten. Du möchtest mitgestalten und eigenverantwortlich arbeiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Sowohl die Gesundheit als auch die Work-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>