Mandant Einzelunternehmer, folgendes: Ausgangsrechnung: Rechnungsdatum 01.06, Leistungsdatum: 25,05
Rechnung: 2010+19% gleich 2391,90
Am 01.06 erhalten Anzahlung 1500
am 6.6 restliche betrag : 891,90
Wie buche ich am einfachsten ?
lieben dank
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09.06.2017 18:05:35
Hallo,
Mandant Einzelunternehmer, folgendes: Ausgangsrechnung: Rechnungsdatum 01.06, Leistungsdatum: 25,05 Rechnung: 2010+19% gleich 2391,90 Am 01.06 erhalten Anzahlung 1500 am 6.6 restliche betrag : 891,90 Wie buche ich am einfachsten ? lieben dank |
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10.06.2017 13:37:08
die infos sind echt sparsam ausgefallen...
ausgangsrechnung vom mandanten oder von euch an den mandanten? VSt-abzug oder nicht? wie wurde gezahlt? (bar oder per bank?) |
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12.06.2017 18:23:53
an den Mandanten, VST abzug, es wurde alles Bar bezahlt
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13.06.2017 10:40:41
Buche einfach alles gegen die Rechnung, ist ja alles im Juni, und am 01. Wo die Anzahlung kommt, hast du ja eh schon die Rechnung gestellt.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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13.06.2017 12:01:42
danke
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14.06.2017 10:54:05
... Leistungsdatum Mai...
Beim Bilanzierer wäre doch der Forderungsanspruch im Mai entstanden.... ebenso die USt... oder nicht? (unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung) Die Anzahlung wäre dann nichts anderes als eine Teilzahlung. Am 06.06.17 dann Restzahlung. Das Vorgehen wie von Sroko beschrieben würde ich nur bei EÜR gutheißen. ODER??? Danke für nen kurzen Denkanstoß, falls ich auf der Leitung stehe... die drei ? |
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14.06.2017 12:40:39
letzteres macht die EDV erfreulicherweise von allein, wenn richtig eingestellt. das "Buche einfach alles gegen die Rechnung" ist vermutlich so zu verstehen, das die rg im mai drin ist als forderung. |
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14.06.2017 13:52:25
Die Forderung entsteht im Mai. Da aber die Rechnung aber erst im Juni erstellt wird, taucht der Betrag ja aber im Mai gar nicht auf.
Auch der Empfänger fordert ja die Umsatzsteuer / Vorsteuer erst im Juni zurück. Ganz perfekt wäre es, wenn die Rechnung noch am 31.05.17 erstellt worden wäre. Aber des ist wohl eher ein theoretisches Problem und nur zu beachten am Jahresabschluss zum 31.12. wo man dies dann abgrenzen müsste.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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05.07.2017 22:46:33
Der Beitrag ist zwar schon ne Zeit her, aber ich muss dir, sroko, trotzdem noch widersprechen! ;o)
Die Forderung entsteht im Mai! Genau! Wann die Rechnung gestellt wird, ist nebensächlich! Ich kann/muss trotzdem noch in den Vormonat meinen Umsatz + Forderung buchen! Und auch in diesem Monat ist meine USt-Verbindlichkeit gg. dem FA zu melden! Bei Kleckerbeträgen beißt die Maus keinen Faden ab, bei hohen Summe sieht das FA diese zeitliche Verschiebung der USt jedoch relativ unentspannt. Beim Jahresabschluss sowieso! Wann der Empf. die VoSt zurückholt ist wieder ein anderes Thema und muss nicht mit dem Zeitpunkt der USt-Entstehung übereinstimmen. Liebe Grüße die drei ? |
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06.07.2017 08:37:39
Hallo,
klar, wir sind uns ja einig, wie auch schon im Beitrag vorher erwähnt. Aber einen Monat Verschiebung heißt 0.5% Zins wird der Prüfer wirklich erst aufgreifen, wenn große Beträge anfallen. Und meine Empfehlung war nur auf den Threadersteller angepasst, der sich nicht so gut auszukennen scheint und eine praktikable Lösung gesucht hat für diesen einen "schwierigen Fall". Zumindest habe ich den Fall so gedeutet Aber wenn sich die Leute nochmal melden nachfragen und sich interessiert zeigen, dann schreibe ich auch mehr, ansonsten verhallt ja eine große breite Erklärung oft im Nirvana hier. Und ich denke oft die Leute lesen die Beiträge gar nicht mehr. Wenn man mal so die letzten 10 Beiträge anschaut. Von einer lebendigen Diskussion im Forum weit entfernt... Schönen Gruß
Bearbeitet:
sroko - 06.07.2017 08:39:55
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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