Nach meinen Kenntnissen und so wurde das von mir immer gehandhabt,
das man die Buchungen (monaltlichen Buchungen) spätestens am Tag
wo die USt-Voranmeldung erstellt wurde festgeschrieben wurden.
Nun habe ich das erlebt das der Steuerberater / Steuerkanzlein strickt dageben
ist die Buchungen bei der Erstellung der USt-Voranmeldung festzuschreiben.
Also wenn das so zulässig ist dann verliere ich langsam den Glauben.
Was meint Ihr dazu?
das man die Buchungen (monaltlichen Buchungen) spätestens am Tag
wo die USt-Voranmeldung erstellt wurde festgeschrieben wurden.
Nun habe ich das erlebt das der Steuerberater / Steuerkanzlein strickt dageben
ist die Buchungen bei der Erstellung der USt-Voranmeldung festzuschreiben.
Also wenn das so zulässig ist dann verliere ich langsam den Glauben.
Was meint Ihr dazu?