Firma kauf Eigentumswohnung

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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen, folgender Geschäftsvorfall:

Eine GmbH kauf eine Eigetumswohnung im Jahr 2009 (Notarvertrag). Die Bezahlung der Kaufpreissummer erfolgt im Jahr 2010. Muss ich nun die Wohnung schon im Jahr 2009 in Anlagevermögen nehmen oder erst im Jahr 2010 (Istversteuerung). Wenn ich sie schon 2009 einbuche, erscheint sie ja auch schon in der Bilanz 2009.
Eine weitere Frage: Muss ich die Kaufpreissumme auch in 80% Gebäude und 20% Grundstück aufteilen? Normalerweise macht man dieses doch bei einer "kompletten" Immobilie. Es ist ja nur eine Eigentumgswohnung, die übrigens weitervermietet wird an eine private Person.
Für eine rasche und schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Grüße Sanni
Hallo Sanni,

für die Aktivierung kommt es auf den Tag des Übergangs von Gefahr, Nutzen und Lasten an (wirtschaftliches Eigentum), der sich im Regelfall aus dem Notarvertrag ergibt. Dein Sachverhalt enthält dazu keine Ausführungen.

Die Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notar, GrESt, Makler, Grundbuch etc.) müssen auch bei einer ETW in einen Anteil für die Wohnung (= AfA) und den Grund und Boden (keine AfA) aufgeteilt werden. Das Verhältnis wird im Regelfall mit 80 : 20 angenommen, kann im Einzelfall aber auch abweichen.

Gruß
Gustav
Hallo Zusammen,

Gustav hat schon für deinen Fall alles wichtige geschrieben, ich möchte hier aber mal grundsätzliches zur Ist-Versteuerung mittteilen.

Die Ist-versteuerung greift nur bei den Einnahmen, wenn man Ausgaben hat kann man auch hier mit vorliegen der Rechnung die Vst. geltend machen. ;)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Gustav und Andreas,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Jetzt bin schlauer und beruhigter. Die Nutzung der ETW geht erst im Jahr 2010 über laut Notarvertrag, also buche ich die ETW auch erst im Jahr 2010 ins Anlagevermögen.
Dank und ein schönes WE!
Gruß Sanni
Super hier habe ich genau die Antwort gefunden die ich gesucht habe. Hatte eine ähnliche Frage bezüglich meiner gekauften provisionsfreien Wohnungen in Berlin. Weiss vielleicht auch jemand wie lange man Spekulationssteuer zahlen muss, falls ich die Wohnung bald wieder verkaufe?
Bearbeitet: lila12 - 03.08.2010 12:26:38
Hallo lila,

wenn Du die ETW ausschließlich selbst bewohnst, fällt keine Spekulationssteuer an. Wenn Du sie vermietest, gilt eine 10jährige Frist. Bei der Berechnung der Frist sind die Daten der notariellen Kaufverträge entscheidend. Du kannst die Wohnung auch erst vermieten. Wenn Du sie dann im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken nutzst, fällt ebenfalls keine Steuer an.

Gruß
Gustav
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