folgender Fall:
Wir liefern eine Maschine an einen Kunden.
Maschine geht zusammen mit der Rechnung an den Kunden. Dann wird ein Ingenieursbüro beauftragt und ein Aufmaß im Nachhinein gemacht.
Ergebnis: wir haben zuwenig an den Kunden fakturiert.
Der Kunde hat unsere Rechnung aber bereits erhöht (Änderung BMG), möchte keine neue Rechnung und hat auch den erhöhten Betrag bereits bezahlt (ja, sehr brav! )
Die theoretischen Fragen jetzt:
Die BMG darf der Leistungsempfänger doch abändern §17 USTG (VoSt-Abzug bleibt bestehen)... gilt dies auch, wenn er diese erhöht?
-> Wenn ja, folgt daraus: es besteht keine Verpflichtung ihm eine neue Rechnung auszustellen!
-> Daraus folgt aber wiederum: ich verbuche einen Umsatz mit USt und habe keine Rechnung dazu -> meine Kollegin argumentiert, dass der Umsatz eine fortlaufende Rechnungsnummer fordert .... Häää??? Seh ich's falsch?... Die Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein, der Umsatz muss doch nicht aus fortlaufenden Nr. bestehen!
Jedem Prüfer kann doch - anhand von Schriftverkehr - nachvollziehbar erklärt werden, warum sich die BMG erhöht hat und warum man nun MEHR USt + Umsatz ausweist! Als Rechnungs-Nr. kann doch die alte verwendet werden + ein Präfix/Suffix...
Verstoße ich tatsächlich gegen irgendwelche GoB's?
Was meint ihr?
Danke für jede Meinung!
Liebe Grüße
die drei ?