ich habe mal ein wenig zu diesem Sachverhalt im Netz gestöbert.
Rein buchungstechnisch ist wie folgt vorzugehen.
Ab 2008 stellt die Gewerbesteuer keine abzugsfähige BA mehr dar.
Die Verbuchung der Gewerbesteuer im laufenden Jahr erfolgt unverändert auf das Konto
4320 (SKR03).
Für die Verbuchung der abzugsfähigen Gewerbesteuer-Nachzahlungen aus
den Vorjahren 2005, 2006 und 2007 ist folgendes Sachkonto zu verwenden:
Konto 2280 „Gewerbesteuernachzahlung Vorjahre“
Gewerbesteuer-Nachzahlungen für Erhebungszeiträume nach dem 31.12.2007
sind steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen und auf folgendem Sachkonto zu buchen:
Konto 2281 „Gewerbesteuer-Nachzahlung/-Erstattung Vorjahre, § 4 (5b) EStG“
Aber wie Ansimi schon schreibt würde ich in diesem Fall einen Steuerberater vor Ort zu Rate ziehen.
Gruß
Andreas