Gutschriftsverfahren / Belegbild für Buchung?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Gutschriftsverfahren / Belegbild für Buchung?
Hallo liebe Experten  :wink1:

einer meiner Kunden möchte zukünftig über das Gutschriftsverfahren meine Forderungen begleichen.
Ich stelle ihm also keine monatlichen Rechnungen mehr aus, sondern er schickt mir entsprechend eine Gutschriftanzeige.

Beispiel:
Dienstleistung für den Kunden wird von mir im Zeitraum 01.07. - 31.07. erbracht
Der Kunde schickt die Gutschriftanzeige am 21.08. und zahlt dann am 23.08.

Wie geht man hier mit der Forderungsbuchung an den Kunden um?
Ich habe ja jetzt keinen Rechnungsbeleg mehr, den ich hier verwenden kann.
Die erbrachte Leistung muss ich ja für den Leistungszeitraum im Juli buchen. Aber was hänge ich da als Beleg an die Buchung dran?
Die Gutschriftanzeige vom Kunden kommt ja erst viele Tage später.
Wie handhabt ihr so etwas? Eigenbeleg schreiben oder fiktive Rechnung?

Vielen Dank vorab & Grüße
Melanie
Hallo.

Wir buchen den Gutschriftsbeleg so als wäre es die Rechnung. Hierbei buchen wir in der Periode, in der die Leistung erbracht wurde.

Seit 2013 müssen Rechnungen die der Kunde für bezogene Leistungen ausstellt, zwingend die Bezeichnung "Gutschrift" haben und ersetzen die eigene Rechnung.

Daher ist der Buchungssatz derselbe:

Forderungen
 an Umsatzerlöse
 an UST

Für Forderungen können auch KK-Konten für den Kunden genutzt werden, damit die OP-Liste stimmt.
Wenn der Kunde zahlt wird der OP dann normal ausgebucht.

Also alles so wie immer.

Als Beleg wird die erhaltene Gutschrift vom Kunden für due Buchung genutzt, da diese UST-Technisch eine Rechnung ist.

So machen wir es.

Grüsse
Hallo supertuxer,

vielen Dank für die schnelle Antwort  :D ,

Zitat

Wir buchen den Gutschriftsbeleg so als wäre es die Rechnung. Hierbei buchen wir in der Periode, in der die Leistung erbracht wurde.

Verstehe ich das richtig, dass ihr dann rückwirkend bucht? Oder bekommt ihr den Beleg frühzeitig?
Mein Problem ist ja, dass mir der Kunde den Gutschriftsbeleg erst am Ende des Folgemonats zustellt.
Wenn also die Leistung im Juli erbracht wurde, dann muss ich diese (wegen SOLL-Versteuerung) bis zum 10.08. in der USt..-Voranmeldung berücksichtigen.
Demnach muss ich die Forderung bis dahin gebucht haben. Da hab ich den Gutschriftsbeleg aber ja noch nicht in den Händen.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg" nicht unbedingt immer zutrifft. Nämlich genau bei so einem Fall.
Bin mir da aber unsicher. Daher die Überlegung ich schreib eine Rechnung (wie bei meinen anderen Kunden), aber streich das Wort "Rechnung" durch, schick sie nicht an den Kunden und buche das dann als Beleg bei der Forderungsbuchung. Wenn später dann der Gutschriftsbeleg und die Zahlung kommt wird der OP ganz normal ausgebucht und dabei der Gutschriftsbeleg mit abgelegt.

Nochmal Danke & Grüße
Melanie
Hallo.

Ich bewerte es so (und habe das mit unserem FA "geklärt):
Die Gutschrift kann erst eingebucht werden, wenn diese bekannt geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn sie eingeht. Das Ausstellubgsdatum ist hierbei dann irrelevant.

Wenn diese Eintrifft, buchen wir diese dann mit "richtigem Belegdatum" in den Leistungsmonat, zu der sie gehört. Hierdurch ändert sich dann u.U. die USTVA für den betreffenden Leistungsmonat und senden eine korrigierte Meldung.

Durch Lastschrifteinzug (nur füf UST), wird dann vom FA die nachgemeldete Zahllast eingezogen. Das ist so mit unserem FA durchgesprochen.

Die UST entsteht grundsätzlich erst durch Erstellung und Ausweis der UST auf einer Rechnung (oder Gutschrift). Da jedoch unbekannt ist, wann diese erfolgt und eingeht, ist somit ggf. zum "Stichtag der USTVA" die UST noch unbekannt.

Anders sieht es bei festen Leistungsentgelten (zB Honorarrechnung mit x Stunden zu fest vereinbarten Stundensatz) aus. Hier ist grundsätzlich bereits im betreffenden Leistungsmonat (bzw. Periode) eine "Vorausrechnung" möglich. Hierfür erstellen wir interne Proformarechnungen, damit alles stimmt.
Generell versuchen wir die Gutschriftmethode so weit wie möglich zu vermeiden, da wir festgestellt haben, das diese mehr Probleme bringt als nutzen. (Beginn Zahlungsverzug; Ausstellzwang; Mahnlauf; usw.)


Wenn es oft vorkommt, kann ich nur Empfehlen eine "Verbindliche Auskunft" vom FA für Euren Sachverhalt einzuholen. Daran ist das FA dann gebunden und darf danach nicht mehr anders entscheiden (es sei denn, die gesetzliche Situation ändert sich, oder grundlegend Euer Sachverhalt).
Hallo.

Vorweg: Wenn möglich, stell einen Antrag auf IST-Versteuerung, wenn die Viraussetzungen gegeben sind.
(Das geht auch bei GmbH, UG ...)

Ich kenne das Problem mit der SOLL-Versteuerung   :evil:

Ich bewerte es so (und habe das mit unserem FA "geklärt):
Die Gutschrift kann erst eingebucht werden, wenn diese bekannt geworden ist. Das ist dann der Fall, wenn sie eingeht. Das Ausstellubgsdatum ist hierbei dann irrelevant.

Wenn diese Eintrifft, buchen wir diese dann mit "richtigem Belegdatum" in den Leistungsmonat, zu der sie gehört. Hierdurch ändert sich dann u.U. die USTVA für den betreffenden Leistungsmonat und senden eine korrigierte Meldung.

Durch Lastschrifteinzug (nur füf UST), wird dann vom FA die nachgemeldete Zahllast eingezogen. Das ist so mit unserem FA durchgesprochen.

Die UST entsteht grundsätzlich erst durch Erstellung und Ausweis der UST auf einer Rechnung (oder Gutschrift). Da jedoch unbekannt ist, wann diese erfolgt und eingeht, ist somit ggf. zum "Stichtag der USTVA" die UST noch unbekannt.

Anders sieht es bei festen Leistungsentgelten (zB Honorarrechnung mit x Stunden zu fest vereinbarten Stundensatz) aus. Hier ist grundsätzlich bereits im betreffenden Leistungsmonat (bzw. Periode) eine "Vorausrechnung" möglich. Hierfür erstellen wir interne Proformarechnungen, damit alles stimmt.
Generell versuchen wir die Gutschriftmethode so weit wie möglich zu vermeiden, da wir festgestellt haben, das diese mehr Probleme bringt als nutzen. (Beginn Zahlungsverzug; Ausstellzwang; Mahnlauf; usw.)


Wenn es oft vorkommt, kann ich nur Empfehlen eine "Verbindliche Auskunft" vom FA für Euren Sachverhalt einzuholen. Daran ist das FA dann gebunden und darf danach nicht mehr anders entscheiden (es sei denn, die gesetzliche Situation ändert sich, oder grundlegend Euer Sachverhalt).
Zitat
supertuxer schreibt:
Vorweg: Wenn möglich, stell einen Antrag auf IST-Versteuerung, wenn die Viraussetzungen gegeben sind.
(Das geht auch bei GmbH, UG ...)

Das hatte ich ursprünglich vor und mein Steuerberater hätte das auch so beantragt wenn ich darauf bestanden hätte, aber er meinte dazu auch:
>> Normalerweise wählen wir beim Bilanzieren bei der Umsatzsteuer die Soll-Versteuerung, da wir dort die Ausgangsrechnungen schon ab Rechnungsstellung und nicht erst bei Bezahlung einbuchen müssen. Das hat dann den Vorteil, dass die Umsatzerlöse in der Gewinn- u. Verlustrechnung identisch mit den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen des Veranlagungszeitraums sind. Grob ausgedrückt kann man sagen, dass die Ist-Versteuerung besser zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung passt, die Soll-Versteuerung hingegen zur Bilanzierung. <<

Ich habe es daher jetzt auch bei der Soll-Besteuerung belassen.

Zitat
supertuxer schreibt:
Anders sieht es bei festen Leistungsentgelten (zB Honorarrechnung mit x Stunden zu fest vereinbarten Stundensatz) aus. Hier ist grundsätzlich bereits im betreffenden Leistungsmonat (bzw. Periode) eine "Vorausrechnung" möglich. Hierfür erstellen wir interne Proformarechnungen, damit alles stimmt.

Das ist genau mein Fall. Honorarrechnung mit x Stunden zu festem Stundensatz. Wir wissen also genau welchen Betrag wir zu erwarten haben.
Ich werde es daher jetzt auch so machen wie von Dir beschrieben. Ich erstelle am Monatsende eine Proforma-Rechnung und buche diese als Forderung im entsprechenden Leistungsmonat. Dann kann ich die Umsatzsteuer termingerecht mit der Voranmeldung abführen.
Im Folgemonat, wenn dann der Gutschriftsbeleg vom Kunden kommt storniere ich die Proforma-Rechnung und buche mit gleichem Datum den Gutschriftsbeleg.
Wenn dann zwei Tage später die Gutschrift auf dem Konto erfolgt buche ich damit die Forderung dann wieder aus.
Ich denke das ist hier die beste Lösung, die auch für die Jahresabgrenzung funktioniert.

Mit meinem Steuerberater hatte ich heute auch noch mal gesprochen.
Er meint eine Lösung wäre auch eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann hätte ich einen Monat länger Zeit für die Voranmeldung. Bis dahin habe ich den Gutschriftsbeleg auf jeden Fall. Dann kann ich mir die Proforma-Rechnung sparen. Aber beim Thema Jahresabgrenzung ist damit das Problem auch nicht gelöst. Hier muss es dann auf jeden Fall eine Vorsteuerberichtigung für das Vorjahr geben.
Hallo.

Also: Prinzipiell kannst Du das machen, das Du die SOLL-Versteuerung wählst. Jedoch ich persönlich würde vetsuchen immer die IST-Versteuerung zu bekommen!

Bei der Soll-Versteuerung musst Du die UST sofort abführen bzw. in der Periode zahlen, in der die Rechnung (oder Gutschrift) erstellt wurde oder diese bekannt wurde. Die UST muss unabhängig davkn gezahlt werden, ob überhaupt die Rechnung vom Kunden beglichen wurde. Es besteht also ein finanzielles Risiko, das sich über Jahre hinweg ausdehnen kann.

Bei der IST-Versteuerung bezahlt man erst die UST, wenn diese bereits auf dem eigenem Konto liegt. Das ist sicherer!

Eine Dauerfristverlängerung mag ich persönlich gar nicht, da hier dann die 1/11 Regel greift und dieses IMMER unübersichtlich wird. Aber das ist Geschmackssache.

Ich finde, bitte nicht schlagen, das es sich Dein StB auf Deinem finanziellen Rücken sehr bequem macht. Er wird doch dafür bezahlt, das die Zahlen stimmen.

Wenn man es gut anstellt, kann man die UST bei der IST-Versteuerung zinsgünstig Zwischenanlegen bis diese Fällig wird, und dabei dann noch Zibserträge einfahren ... aber sowas sollter der StB wissen.

Grüsse
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Teamleitung Buchhaltung Erst kürzlich wurden wir als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet – darauf sind wir stolz! Durch die abwechslungsreiche und bürgernahe Arbeit, die von der klassischen Verwaltungsarbeit bis h......

Lohnbuchhalter (m/w/x) Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und ......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>