Ist das eine "Forderung", die man bucht?

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Ist das eine "Forderung", die man bucht?
Hallo,
Wenn eine Firma A eine Dienstleistung (Beratung) für Firma B vertragsgemäß übernimmt, ist ja von der Seite A aus der Vertrag erfüllt. Die Vergütung ist "erfolgsabhängig", prozentual ein Satz vom Gewinn (sagen wir mal 10%), nach Überschreiten eines Mindestgewinns (sagen wir mal nach 20.000€). Da die Beratung in der Gründungsphase erfolgt, erwartet Firma A, dass die Vergütung womöglich erst nach 3-4 Jahren häppchenweise erfolgt, wenn Firma B erfolgreich am Markt agiert und o.g. Mindestgewinn tatsächlich überschreitet. Die Beratungsvergütung wird pro Jahr nach Vorlage des Steuerbescheids ausgerechnet, so lange bis eine Maximalsumme von xx€ (sagen wir mal 50.000€) erreicht ist. Somit ist der Gesamtwert der Vertragsleistung 50.000€, wobei es Jahre dauern kann, bis diese Summe rechnerisch erreicht ist- oder niemals, sollte Firma B vorher wieder schließen (Risiko).

Zusammengefasst:
Konkret: Beratung durch Firma A im Jahr 2016
Anspruch an Vergütung ab ca. 2019, wenn Mindestgewinn der Firma B überschritten ist.
Zahlbar Vergütungsanspruch daher ab ca. 2019 laut Vertrag (rechnerisch also 0€ in den Jahren 2016, 17, 18, da Mindestgewinn nicht erreicht ist, daher keine Rechnungsstellung an Firma B)

Frage: Muss Firma A die theoretische Forderung bereits in 2016 in der Bilanz ausweisen als Forderung? Das ist ja nur eine theoretische Forderung auf die maximale Gesamtsumme von 50.000€, die sich mangels Gewinn in 2016, 17, 18 nicht von Firma B einfordern lassen? Firma B könnte einfach auf den Vertrag verweisen, nachdem sie in 2016, 17, 18 zu keinem Euro Vergütung verpflichtet ist. Stichpunkt: uneinbringliche Forderung?

Danke!
:wink1:  Hallo steuereek,


die Forderung entsteht, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, erst mit Vorlage des Steuerbescheids im Jahr.

Wie ist es im Vertrag geregelt? Sind da Zeiten angegeben?

Ist etwas verworren - für mich  :(

Was sind "theoretische Forderungen"??

Zitat
steuereek schreibt:
Somit ist der Gesamtwert der Vertragsleistung 50.000€,

Wann wurde hierfür die Leistung erbracht? In 2016? Oder über die Jahre hinweg?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

Firma A erbringt Leistung in 2016.

Vertrag zw. Firma A und Firma B sagt, dass die Leistung (beziffern wir sie einfach mal auf 50.000€) bezahlt wird, sobald Firma B (befindet sich in der Gründung) über einen Mindestgewinn verfügt, davon gehen dann pro Jahr 20% an Firma A, bis die Leistung vollständig bezahlt ist.

Da die Summe etwas höher ist, wird das dann auch nicht in einem Jahr gezahlt werden, sondern ab ca. 2019 über mehrere Jahre verteilt. Je nach Gewinnlage (s. Steuerbescheid) von Firma B, bis die Gesamtsumme an Firma A gezahlt ist.

Beispiel: Steuerbescheid 2016 von Firma B: Unterschreitung des Mindest-Gewinns--> keine Rechnungsstellung
Steuerbescheid 2017 von Firma B: Unterschreitung des Mindestgewinns--> keine Rechnungsstellung
Steuerbescheid 2018 von Firma B: Unterschreitung des Mindestgewinns--> keine Rechnungsstellung
Steuerbescheid 2019 von Firma B: Überschreitung des Mindestgewinns--> davon 20%--> diese Summe ist dann der Rechnungsbetrag
Das Spiel geht so lange, bis durch Addition der einzelnen Rechnungsbeträge pro Steuerjahr der Gesamtwert der Beratungsleistung gezahlt ist (das kann 2-4-10 Jahre dauern, je nachdem wie erfolgreich Firma B wird).

Muss/Sollte Firma A bereits in 2016 (Jahr der Leistungserbringung) die Gesamtsumme von 50.000€ als Forderung in die Bilanz buchen? Oder hat das Zeit, bis man in 2-3-4 Jahren sehen kann, ob die Summe wirklich realisierbar ist? Die Beratungssumme ist großzügig bemessen, da eben auch ein Risiko dahinter steckt, dass diese nie bezahlt wird, da Firma B nie über die genannte Gewinnschwelle hinaus kommt. Vielleicht wären hier dann, wenn überhaupt, nur max. 50% der "Forderung" anzusetzen? Da das Risiko eines Ausfalls doch sehr hoch erscheint?

Danke!
Bearbeitet: steuereek - 06.02.2019 15:53:09
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