Hallo.
Ich bewerte das folgendermaßen:
Eingangsrechnungen oder Ausgangsrechnungen?
1) Wenn Ausgangsrechnung:
ggf. Steuerbetrug, wenn hierfür die Steuer zum falschen Zeitpunkt (im neuen Jahr) erst auftaucht. (UST, GewSt, etc.)
2) Wenn Eingangsrechnungen:
Zitat |
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Lustig schreibt: z.B. Rechnungen sind im Hause in der Prüfung in der Fachabteilung über das Jahr hinweg.
Eigenlich sollte man diese zumindest als Verbindlichkeit ausweisen oder? |
Meinst Du den Jahreswechsel?
Wie kann denn ein JA erstellt werden, wenn die Belege nicht gebucht sind? Hier handelt es sich mMn um gravierende Verstöße in der Buchführung und des JA.
Somit sind sämtlich JA nach HGB zu korrigieren, die falsch sind.
Wenn "Ausgabenbelege" nicht verbucht sind, wird automatisch des fehlende Kassensaldo oder Bankdefizit entweder aks vGA gewertet oder sogar als veruntreuung.
Denn zum JA Stichtag müssen alle Konten stimmig sein (das betrifft auch ARAP/PRAP).