Also, das Umsatzsteuergesetz und ich, wir werden keine Freunde
Wir bestellen Produkte in Spanien bei einem Produzenten und normalerweise werden die zu uns nach D ins Lager geliefert (innergem. Erwerb).
Ab und zu wollen aber einige Kunden (z.B. aus Frankreich) die Ware schnellstens haben, so dass wir diese direkt vom Produzenten an den Kunden liefern lassen. Dazu beauftragen wir eine Spedition, die uns dann die Beförderungsleistung in Rechnung stellen.
Beispiel (standardfall):
Spediteur aus Spanien holt die Ware in Spanien ab und bringt sie nach Frankreich.
Spediteur stellt Rechnung mit „reverse charge“-Hinweis.
Meiner Meinung nach korrekt, weil: Beförderungsleistung gem. §3a Abs. 2 USTG ausgeführt im Inland (Ort des Leistungsempfängers = wir in D). Damit gem. §13b Abs. 1 USTG i.V.m. §13b Abs. 5 USTG ein Fall für Reverse charge.
Jetzt kommt ein Sonderfall:
Die Ware wird direkt von Spanien an einen Kunden im Nicht-EU-Land befördert. (Es geht hier noch immer NUR um die Beförderungsleistung, nicht um die eigentliche Warenlieferung).
Für mich ist es dieselbe Argumentationskette wie im Standardfall, da der Leistungsempfänger immer noch wir sind. Egal, ob die Ware nach EU oder nicht EU befördert wird.
Diesmal aber stellt uns der Spediteur aus Spanien aber eine Rechnung mit Vermerk „Exempt from Spanish VAT“, also steuerfrei, entgegen zu „reverse charge“.
Meiner Meinung ist es aber ebenso ein Reverse charge-Fall. Oder was meint ihr?
Danke!