Hallo,
Wir sind ein Versandhandel.
Erst diese Monat wollen wir an anderes Land UStvoranmeldung abgeben.
jetzt rechne ich die Lieferungen an dieses Land.
Z.b. In Januar 2019 haben wir 45000 Euro an dieses Land verkauft. Dann wurde die Waren im Wert 3000 Euro retourniert und entsprechende Gutschriften erstellt.
Muss ich jetzt für die Bemessungsbetrag die Gutschriften abziehen? ( 45000 - 3000 = 42000)
oder Bemessungsbetrag ist einfach 45000 Euro? Wenn so ist, sollte die Gutschriften ohne MwSt erstellt werden oder, in Deutschland bewertet werden?
Vielen Dank!
Wir sind ein Versandhandel.
Erst diese Monat wollen wir an anderes Land UStvoranmeldung abgeben.
jetzt rechne ich die Lieferungen an dieses Land.
Z.b. In Januar 2019 haben wir 45000 Euro an dieses Land verkauft. Dann wurde die Waren im Wert 3000 Euro retourniert und entsprechende Gutschriften erstellt.
Muss ich jetzt für die Bemessungsbetrag die Gutschriften abziehen? ( 45000 - 3000 = 42000)
oder Bemessungsbetrag ist einfach 45000 Euro? Wenn so ist, sollte die Gutschriften ohne MwSt erstellt werden oder, in Deutschland bewertet werden?
Vielen Dank!