MwSt bei Hotelvermittlung

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MwSt bei Hotelvermittlung, Ist ein Handelsgewinn mit 7% oder 19% zu belegen?
Ich vermittle Hotelbuchungen. Nun "kaufe" ich das Hotel bei einem Dienstleister im EU Ausland, der dabei richtigerweise das reverse charge Verfahren anwendet, das Hotel kostet mich also bspw 100€ netto

Nun "verkaufe" ich das Hotel für 140€ brutto (131€ netto) an einen deutschen Endkunden (Unternehmen, sitz Deutschland, Hotel steht auch in Deutschland). Darin weise ich den für Hotels reduzierten MwSt Satz von 7% aus. Ich generiere also eine Marge von 31€.

Stellen diese 31€ nun eine Provision dar (die mit 19% zu belegen wäre) oder eine Nebenleistung zur Übernachtung (folglich 7%) oder muss ich das noch gänzlich anders behandeln? Mein Kunde soll natürlich auf der Rechnung die ich ihm stelle nicht die Höhe meiner Marge erkennen können, daher wäre der Ausweis von 2 verschiedenen MwSt Sätzen möglichst zu vermeiden

Noch komplizierter wird es sicher, wenn der Kunde im Ausland sitzt, das Hotel im Ausland steht (u dort nicht 7% sondern x% lokal fällig werden) etc, aber fangen wir mal einfach an :)

Danke für eure fundierten Antworten!
LG Nathan
Moin,

Zitat
Ich vermittle Hotelbuchungen. Nun "kaufe" ich das Hotel bei einem Dienstleister im EU Ausland,

Buchst du oder bezahlst du?

Zitat
Stellen diese 31€ nun eine Provision dar (die mit 19% zu belegen wäre) oder eine Nebenleistung zur Übernachtung (folglich 7%) oder muss ich das noch gänzlich anders behandeln? Mein Kunde soll natürlich auf der Rechnung die ich ihm stelle nicht die Höhe meiner Marge erkennen können, daher wäre der Ausweis von 2 verschiedenen MwSt Sätzen möglichst zu vermeiden

Deine Sachverhaltsschilderung ist arg dünn. Ich denke du bekommst lediglich eine Vermittlungsprovision und damit ist das Theme eben keins!    ;)

Zitat
Noch komplizierter wird es sicher, wenn der Kunde im Ausland sitzt, das Hotel im Ausland steht


Wie nun?  
Zitat
Nun "kaufe" ich das Hotel bei einem Dienstleister im EU Ausland


Zitat
(u dort nicht 7% sondern x% lokal fällig werden) etc, aber fangen wir mal einfach an smile:)

Und wen interressieren ausländische Umsatzsteuergesetze?  :|


Vielleicht sagst du mal einfach in klaren Worten was du achst und wer dir wofür etwas bezahlt!  ;)

Gruß
Zitat
Vielleicht sagst du mal einfach in klaren Worten was du achst und wer dir wofür etwas bezahlt! smile;)

Nein, er tut es nicht. Ist zwar mehrmals hier, aber antwortet nicht.

Muss man das verstehen :?:

Was interessiert dich das Frühstück? Bist du Gastronom oder Reisevermittler?

Vielleicht verrätst du dieses Geheimnis ja noch, sonst wird es schwer dir eine Antwort zu geben!  ;)

Gruß
Hm, scheinbar wurde meine Antwort gestern Abend nicht übertragen, sorry. Also, Versuch der Klärung:

Ich kaufe das Hotel ein, also buche und bezahle ich das Zimmer im Voraus. Meinem Kunden stelle ich es dann in Rechnung. Der Einkauf erfolgt bei einem Dienstleister im EU Ausland, mit einer Rechnung gemäß Reverse charge verfahren. Ich muss gegenüber meinem Kunden dann in der Rechnung mE 7% MwSt ausweisen.

Nun verkaufe ich das Hotel aber mit Gewinn, sprich ich schlage eine Marge auf. Ich erhalte keine Provision eines dritten für eine Vermittlung o.ä. sondern verkaufe einfach eine Leitung teurer als ich sie eingekauft habe. Darf diese Marge nun auch mit 7% belegt werden oder muss ich diese separat ausweisen und mit 19% ansetzen? Vielleicht noch wichtig: der Kunde zahlt mir zusätzlich für meinen Service eine kleine Servicegebühr, die setze ich natürlich mit 19% an.

Meine Kunden sitzen in verschiedenen Ländern, die Hotels stehen in verschiedenen Ländern. Der einfachste Fall wäre ein deutscher Kunde der in einem deutschen Hotel nächtigt und ich als deutsches Unternehmen verkaufe ihm die Übernachtung.

Mir geht es insbesondere um die Frage, ob meine Marge mit 7 oder 19% zu belegen ist
Zitat
Ich kaufe das Hotel ein, also buche und bezahle ich das Zimmer im Voraus.

Wieso bezahlst du als Eigentümer etwas für die Übernachtung?  :|

Zitat
Meinem Kunden stelle ich es dann in Rechnung.

Du stellst deinem Kunden in Rechnung, dass du übernachtet hast?  :o


Zitat
Der Einkauf erfolgt bei einem Dienstleister im EU Ausland, mit einer Rechnung gemäß Reverse charge verfahren. Ich muss gegenüber meinem Kunden dann in der Rechnung mE 7% MwSt ausweisen.

Welcher "Einkauf"?

Zitat
Nun verkaufe ich das Hotel aber mit Gewinn, sprich ich schlage eine Marge auf. Ich erhalte keine Provision eines dritten für eine Vermittlung o.ä. sondern verkaufe einfach eine Leitung teurer als ich sie eingekauft habe. Darf diese Marge nun auch mit 7% belegt werden oder muss ich diese separat ausweisen und mit 19% ansetzen? Vielleicht noch wichtig: der Kunde zahlt mir zusätzlich für meinen Service eine kleine Servicegebühr, die setze ich natürlich mit 19% an.


Jetzt wirds ganz wirr! Was willst du egtl wissen?

Ich fasse zusammen:

Du kaufst Hotels, um darin zu übernachten. Deine Übernachtung stellst du dann einem Unbekannten in Rechnung (bei dir "Kunden"). Und wenn du ausgeschlafen hast verkaufst du das Hotel.  :denk:

Bist du dir sicher, was du fragen möchtest?  :denk:

Gruß
Meine Kunden sitzen in verschiedenen Ländern, die Hotels stehen in verschiedenen Ländern. Der einfachste Fall wäre ein deutscher Kunde der in einem deutschen Hotel nächtigt und ich als deutsches Unternehmen verkaufe ihm die Übernachtung.

Mir geht es insbesondere um die Frage, ob meine Marge mit 7 oder 19% zu belegen ist
Na ganz so wirr ist es aber nicht! Ich habe doch eingangs geschrieben dass ich hotelbuchungen vermittel.
Und dafür kaufe ich die Übernachtung in einem Zimmer bei einem Dienstleister (bspw. Booking.com) ein und verkaufe diese dann an meinen Endkunden weiter (dieser schläft dann in dem Zimmer...)

Von Hotels kaufen hat keiner was gesagt ;-) war aber evtl missverständlich formuliert

Wenn man oben einfache"Hotel" durch "Übernachtungsleistung" ersetzt wird es vielleicht klarer...?
Zitat
Na ganz so wirr ist es aber nicht! Ich habe doch eingangs geschrieben dass ich hotelbuchungen vermittel.
Und dafür kaufe ich die Übernachtung in einem Zimmer bei einem Dienstleister (bspw. Booking.com) ein und verkaufe diese dann an meinen Endkunden weiter (dieser schläft dann in dem Zimmer...)

Ich würde mal behaupten du kaufst überhaupt nichts! Du vermittelst! Wie alle in der Branche!

Und für deine Tätigkeit erhälst du eine Provision. Alles ander würde mich meh als wundern. Aber anscheinend weiß du selber nicht so genau, was du egtl machst!  :green2:

Gruß
Zitat
Von Hotels kaufen hat keiner was gesagt smile;-)

Zitat
Nun "kaufe" ich das Hotel bei einem Dienstleister im EU Ausland

Sonst noch Fragen?  :green:
Korinthenkackertum kann auch anstrengend sein ;-)

Nein, ich bekomme KEINE Provision, darum geht es hier nicht. Daher habe ich ja nun mehrfach die Tatsache des "Einkaufens" und "Verkaufens" geschildert. Aus meiner Sicht ist das keine Provision sondern dasselbe wie wenn jemand einen Tisch für 100 kauft und für 120€  weiterverkauft. Nur da ist es einfach, da auch der Tisch mit 19% MwSt angesetzt werden muss...

Eine reine Vermittlung sieht anders aus, da würde ich Provision von einem dritten bekommen. Völlig klar, aber das meine ich nicht!
Und welcher Korintenkacker ist so dämlich Übernachtungen einzukaufen mit dem Risiko darauf sitzen zu bleiben?  :green:

Was steht denn auf den Rechnungen, die du bekommst bezüglich USt?

Übrigens gibt es weder Mehrwertsteuer, noch einen "Handelsgewinn"!  ;)
Bearbeitet: bdirk - 09.09.2014 23:46:30
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