Ich habe gerade mal wieder ein Problem mit meinem Lexware-Buchhalter, welches ich im dortigen Forum kläre. Irgendwie ist das alles total übertechnisiert. Daher frage ich mich mal wieder, ob ich nicht doch die Möglichkeit nutzen soll, ab 2021 die Gewinnermittlungsart zu wechseln.
Zur Bilanzierung bin ich vor 23 Jahren gekommen, weil ich einen Brief vom Finanzamt erhalten habe, wo drin stand, dass ich vom folgenden Jahr an bilanzierungspflichtig bin. Da ich als braver Bürger in der Regel mache, was die Behörden von mir verlangen, habe ich mich also in die Thematik eingearbeitet und mir den Lexware buchhalter zugelegt. Mit der Zeit wurde das alles immer komplizierter, auch wegen des Elster-Verfahrens, und ich beiße mehrmals pro Jahr in die Tischkante, wenn irgendwas nicht mehr funktioniert, was im Monat zuvor noch ging. Und jedesmal bei der E-Bilanz sitze ich auch stundenlang, um irgendwelche Fehler zu finden, oder mir irgendwelche Zahlen für den Anlagespiegel aus den Fingern zu saugen.
Daher meine Frage: Geht das alles auch einfacher? Inzwischen hat auch das Finanzamt begriffen, dass ich kein gewerblicher Filmproduzent, sondern freiberuflicher Filmemacher bin, so dass ich offiziell nicht mehr bilanzierungspflichtig bin.
Wäre es für mich sinnvoll, zum Jahreswechsel die Gewinnermittlungsart zu wechseln? Und sollte ich bei Lexware bleiben, oder eine andere Software nutzen? Vielleicht sind die anderen ja noch schlechter... Am liebsten wäre es mir ja, wenn es eine Software für den Mac gäbe. Und dazu auch eine Anlageverwaltung. Ich habe im Prinzip keinen einzigen Windows-Rechner mehr im Einsatz und daher ausschließlich für die Buchhaltung einen gebrauchten Laptop gekauft. Die Anlageverwaltung läuft da allerdings gar nicht mehr drauf, und selbst wenn ich eine neue Version kaufen würde, könnte man die alten Daten nicht mehr retten. Also muss ich eh alles neu eingeben. In den vergangenen 20 Jahren bestimmt zum vierten oder fünften Mal.
Ich muss einfach nur einmal im Monat die Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und einmal im Jahr die Gewinnermittlung für die Steuererklärung. Natürlich möchte ich eine Offene-Posten-Verwaltung haben.
Aber eben alles so einfach wie möglich, da mir jede halbe Stunde, die ich damit verbringe, für meine eigentliche Arbeit fehlt.
Und wie müsste man das machen, um den Übergang von Bilanz zu EÜR korrekt hinzubekommen? Ich werde in diesem Jahr ziemlich viele offene Posten mit ins neue Jahr schleppen, die ich dann schon versteuert habe, wo aber noch kein Zahlungseingang vorliegt.
Grüße von Matthias!