wie muss ich mit dem Betriebsausgabenabzug bei der Pauschalierung von Geschenke vorgehen?
Gilt hier auch die 35 €-Grenze oder ist alles, was über 10 € (Streuartikel) liegt vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen?
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20.02.2011 20:29:54
Hallo zusammen,
wie muss ich mit dem Betriebsausgabenabzug bei der Pauschalierung von Geschenke vorgehen? Gilt hier auch die 35 €-Grenze oder ist alles, was über 10 € (Streuartikel) liegt vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen? |
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20.02.2011 22:26:46
Hallo Küstenjunge,
Geschenke an wen? AN, Kunden, Lieferanten und aus welchem Anlass... Einfach mehr Input bitte! Kennst ja das Spiel |
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24.02.2011 06:55:19
Bei einer Pauschalierung wird doch nicht unterschieden zwischen Arbeitnehmer und Geschäftspartner oder?
Wenn ich pauschaliere gilt dieses für beide oder ist das anders? Der Anlass ist betrieblich. |
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24.02.2011 08:48:28
ich glaube, du bringst da einiges durcheinander.
Für den Betriebsausgabenabzug gilt: 1. Geschenke an AN: Diese sind immer als Betriebsausgabe abzugsfähig, egal in welcher Höhe. 2. Geschenke an Geschäftspartner: abzugsfähig bis 35€ netto pro Jahr pro Person. Es handelt sich um eine Freigrenze. Bei Überschreiten ist der gesamte Betrag inkl USt. nicht mehr abzugsfähig. Wie der Empfänger das Geschenk versteuern muss ist dann noch ein anderes Thema. Das meinst du wahrscheinlich mit der Pauschalierung. |
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24.02.2011 12:55:35
Nein es muss nicht für beide gelten, das kann man getrennt entscheiden. gem Erlass BMF v. 29.04.2008 Geschenke: Unter 10 Euro frei ---> Streuwerbeartikel Höchstgrenze der Pauschlisierung 10.000,- € ---> Bis 35 Euro Betriebsausgabe ebenfalls die Steuer über 35 Euro keine Betriebsausgabe auch nicht die Steuer Lg Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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24.02.2011 18:39:12
Also schon lustig das jeder eine andere Meinung zur Pauschalierung hat.
Also ich habe schon etliche Texte gelesen, wo steht, dass bei Pauschalierung nicht unterschieden werden darf zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsparnter. Bei mir im Unternehmer wird pauschaliert, und alles über 10,00 € (Streuartikel) wird ohne Steuer gebucht. Geschenke ist echt ein schwieriges Thema. |
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24.02.2011 19:47:58
Wer hat denn eine andere Meinung ? Die kann man natürlich vertreten, aber muss sich dann halt auch ggf mit dem Finanzamt auseinandersetzen 8)
Du meinst bestimmt alles UNTER (weil du über schreibst ? ) 10 Euro wird ohne Steuer gebucht. Das wäre dann soweit richtig. Ließ dir doch einfach den Erlaß durch zur Pauschalisierung von Geschenken so ca 4 Seiten, dann bist du im Bilde. Wenn 90% der Geschenke wohl unter 35 Euro bleiben, lohnt sich wohl die PAuschalisierung nicht so recht meiner Meinung nach. Nur wer viele z.B Geschenke zwischen z.B 35-100 Euro verschenkt spart sich evtl Ärger mit den Beschenkten wenn das Finanzamt bei Ihnen ggf die Steuer prüft. Hab den Erlaß grad nicht griffbereit, aber über google zu finden imho. LG Sroko
Bearbeitet:
sroko - 24.02.2011 19:51:29
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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24.02.2011 20:58:37
Hm...
dann wird das bei uns wohl komplett falsch gemacht. Ich habe ja bei der Pauschalierung auch bis 35,00 € pro Empfänger pro Jahr abzugsfähige Betriebsausgaben und darüber keine keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Pauschalierung lohnt sich ja nur, wenn ich viele Geschenke über 35,00 € habe. |
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24.02.2011 22:16:21
ja das ist so richtig. Das Finanzamt wird bei Geschenken bis 35 € die Versteuerung beim Beschenkten nicht prüfen,
Da es hier eine Anweisung gibt dies nicht zu prüfen. LG Sroko
Bearbeitet:
sroko - 24.02.2011 22:22:10
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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02.03.2011 19:37:29
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Gruß matschi |
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