wir haben hier ein kleines Verständnisproblem.
Bei uns haben Kunden Konten. Allgemein sind Kunden ja Debitoren. Allerdings gibt es bei uns mehrere Fälle:
1. Wir schicken einem Kunden eine Rechnung - In dem Falle ist er Debitor
2. Der Kunde zahlt Geld ein, was dann auf unserem Konto liegt, aber nicht uns gehört. Kunden können also bei uns Guthaben haben. In dem Fall haben wir ja eigentlich Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden und er müsste ein Kreditor sein.
Im Internet liest man nur, Lieferanten sind Kreditoren und Kunden Debitoren. Aber das kann man bei uns eben nicht so klar trennen. Des weiteren wird in den Beispielen im Internet zum Beispiel für jeden Kreditor ein eigenes Konto angelegt und das selbe für jeden Kunden.
Müssen wir jetzt theoretisch für jeden einzelnen Kunden zwei Konten anlegen?
Allgemein habe ich es dann so verstanden, dass die Personenkonten ja dann - ähnlich der GuV - gegeneinander auf einem "Überkonto" gegengerechnet werden (sagen wir mal Personenkonto) und dieses Personenkonto erscheint dann am Ende je nach Ergebnis auf der Soll- oder Habenseite der Bilanz. Ist das so korrekt?