Personenkonten (Kreditor-Debitor-Hybrid)

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Personenkonten (Kreditor-Debitor-Hybrid)
Hallo,

wir haben hier ein kleines Verständnisproblem.

Bei uns haben Kunden Konten. Allgemein sind Kunden ja Debitoren. Allerdings gibt es bei uns mehrere Fälle:

1. Wir schicken einem Kunden eine Rechnung - In dem Falle ist er Debitor
2. Der Kunde zahlt Geld ein, was dann auf unserem Konto liegt, aber nicht uns gehört. Kunden können also bei uns Guthaben haben. In dem Fall haben wir ja eigentlich Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden und er müsste ein Kreditor sein.

Im Internet liest man nur, Lieferanten sind Kreditoren und Kunden Debitoren. Aber das kann man bei uns eben nicht so klar trennen. Des weiteren wird in den Beispielen im Internet zum Beispiel für jeden Kreditor ein eigenes Konto angelegt und das selbe für jeden Kunden.

Müssen wir jetzt theoretisch für jeden einzelnen Kunden zwei Konten anlegen?

Allgemein habe ich es dann so verstanden, dass die Personenkonten ja dann - ähnlich der GuV - gegeneinander auf einem "Überkonto" gegengerechnet werden (sagen wir mal Personenkonto) und dieses Personenkonto erscheint dann am Ende je nach Ergebnis auf der Soll- oder Habenseite der Bilanz. Ist das so korrekt?
Bearbeitet: HansDieter - 04.08.2017 10:44:17
:wink1: Hallo HansDieter,

das was du beschreibst

Zitat
HansDieter schreibt:
2. Der Kunde zahlt Geld ein, was dann auf unserem Konto liegt, aber nicht uns gehört. Kunden können also bei uns Guthaben haben. In dem Fall haben wir ja eigentlich Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden und er müsste ein Kreditor sein.

ist m.E. ein kreditorischer Debitor.

Zitat
HansDieter schreibt:
Müssen wir jetzt theoretisch für jeden einzelnen Kunden zwei Konten anlegen?

Theoretisch ja, aber praktisch würde man da kirre werden ;)

Eigentlich ist dieser Unterschied auch vom Kreditorischen Debitor zum Jahresabschluß, oder macht ihr auch einen Monatsabschluß (?) erforderlich.

Hier würde ich aber die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden auf das Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1600 - SKR03) umbuchen, und nach dem Abschluß wieder auf das Forderungskonto (1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) zurückbuchen.

Weiß nicht, ob das so ganz korrekt ist,  :denk:  aber ich würde es so händeln.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo, das klingt interessant,

wofür schickt Ihr denn dem Kunden eine Rechnung?
Hat er wirklich vertraglich ein Guthaben?

Wäre der Betrag nicht durch die Rechnung verbraucht ?
Oder ist die Rechnung gar keine Rechnug? Sondern eher so etwas wie eine Anzahlung?

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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