wie seht ihr das?
Kann man den VoSt-Abzug geltend machen, wenn alle Pflichtangaben gem. §14 UStG enthalten sind, lediglich die Rechtsform in der Firmierung falsch ist???
Noch kurz als Ergänzung: es wurde umfirmiert! Meinetwegen aus "AG" wurde "SE".... die neue "SE" ist Rechtsnachfolger der alten "AG"... und zusätzlich gibt es KEINE weitere gleichnamige Firma (weder in der gleichen Stadt noch anderswo)!
Gem. A 185 (2) UStR i.V.m. §31 (2) UStDV heißt es ja "den Anforderungen... ist genügt, wenn sich auf Grund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift... eindeutig feststellen lassen"
Salopp gesagt, würde ich behaupten, es ist eindeutig feststellbar.... da es ja die alte AG nicht mehr gibt und alle Rechte und Pflichten in die SE übergegangen sind...
Andere Meinungen? Andere Erfahrungen?
Danke schon mal!
die drei ?