Liebes Forum,
wenn ich dem Arbeitnehmer unentgeltlich Frühstück bzw. Mittagessen / Abendessen gewähre, muss ich ja die Verpflegungspauschale um 20% bzw. 40% kürzen.
Aber was bedeutet denn unentgeltlich?
Wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist, kürze ich die Pauschale um 20%.
Aber was ist denn mit Mittagessen / Abendessen gemeint?
Folgendes Beispiel:
Mitarbeiter Meyer soll Mitarbeiter Schmidt in einer anderen Niederlassung anlernen.
Die Auswärtstätigkeit beträgt vier Tage.
Jetzt gehen Meyer und Schmidt abends essen, muss ich nun die Verpflegungspauschale auch kürzen?
wenn ich dem Arbeitnehmer unentgeltlich Frühstück bzw. Mittagessen / Abendessen gewähre, muss ich ja die Verpflegungspauschale um 20% bzw. 40% kürzen.
Aber was bedeutet denn unentgeltlich?
Wenn auf der Hotelrechnung Frühstück ausgewiesen ist, kürze ich die Pauschale um 20%.
Aber was ist denn mit Mittagessen / Abendessen gemeint?
Folgendes Beispiel:
Mitarbeiter Meyer soll Mitarbeiter Schmidt in einer anderen Niederlassung anlernen.
Die Auswärtstätigkeit beträgt vier Tage.
Jetzt gehen Meyer und Schmidt abends essen, muss ich nun die Verpflegungspauschale auch kürzen?