Reisekosten Geschäftsführer - Abzug bei V-Pauschalen netto oder brutto

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Reisekosten Geschäftsführer - Abzug bei V-Pauschalen netto oder brutto
Hallo Zusammen,
irgendwie finde ich zu diesem Thema immer wieder verschiedene Aussagen. Mir ist klar das V-Pauschalen angesetzt werden und die von der GmbH & Co. KG bezahlten Kosten für Frühstück, Abendessen etc. wieder abzogen werden. Ebenso wird die VSt. beim Unternehmen für die betrieblichen veranlassten Reisen in Abzug gebracht. Für mich stellt sich nun nur die Frage, welcher Betrag wird dem Geschäftsführer erstattet bei Barbelegen bzw. was wird in Abzug gebracht bei Kosten, welche über die Firmenkreditkarte bezahlt werden. Der Nettobetrag oder der Bruttobetrag und was ist mit Beträgen, welche die V-Pauschale übersteigen.
Vielen vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Mit herzlichen Grüßen
Hallo panikpaula,

es kommt darauf an  :D

Bei der Firmenkreditkarte habe ich Dich so verstanden, dass es eine Corporate Card ist, die dann aber das private Bankkonto des Geschäftsführers belastet. Dann trägt er als nicht vorsteuerabzugsberechtigte Person den Bruttoaufwand und will dann natürlich auch den Bruttobetrag erstattet haben. Aus den verauslagten und richtig adressierten Belegen hat dann die GmbH & Co.KG den Vorsteuerabzug.

Nur zur Vollständigkeit. Sollte es sich um eine Firmenkreditkarte handeln, bei der das betriebliche BAnkkonto belastet wird entfällt natürlich eine Kostenerstattung, da der Geschäftsführer ja nicht belastet wurde. Etwaige Erstattungen wären dann Lohnzuwendung (Fremdgeschäftsführer) bzw. Vorabgewinn (Gesellschafter-Geschäftsführer).

Ich gehe mal davon aus, dass Euer Geschäftsführer die tatsächlichen Verpflegungskosten abrechnet. D.h. Ihr bekommt z.B. eine Restaurantrechnung über EUR 22,00 brutto, der Anspruch auf gesetzliche Verpfelgungspauschalen beträgt aber nur EUR 12. Wenn es keine anderweitigen arbeitsvertraglichen Regelungen gibt, dann erstattet Ihr ihm die EUR 10, da er ja auch den Bruttobetrag bezahlt hat.  

Viele Grüße
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Hallo Jogi,

erst mal vielen Dank für die rasche Antwort. Mit dem "kommt darauf an" habe ich fast gerechnet ;)

Also, wir haben immer zwei Fälle:
1. Firmenkreditkarte mit Abbuchung vom Geschäftskonto ist klar. Die Rechnungen sind immer auf die Firma ausgestellt und bei Kleinbeträgen ist dies ja nicht hundertprozentig notwendig. Hier erfolgt natürlich keine Erstattung an den GF und die BA sind inkl. VSt. Abzug gebucht.
2. Mein anderer Fall sind die Barauslagen und/oder Belege für die Firma, da ich jeden Monat für die GF´s eine RK Abrechnung erstelle.
Beispiel: Für eine Reise können z.B. 48 EUR Verpflegungspauschale bezahlt werden. Dazu gibt es eine Rechnung Hotel inkl. Frühstück und noch Verpflegungsbelege Hotel und/oder während der Reise:
Ich handehabe es nun so: VP von 48 EUR abzüglich 4,80 für Frühstück (bei Businesspauschalen) oder tatsächlicher Frühstückspreis BRUTTO. Meine Frage ist nun, ziehe ich den Preis für das Frühstück brutto oder netto, obwohl das Unternehmen die Vorsteuer zieht? Die gleiche Frage gilt natürlich auch für Verpflegungen Hotel/unterwegs. Momentan berechne ich 48 EUR abzügl.  z.B. 8,00 EUR (brutto) Frühstück und evtl. 15,00 (brutto) Restaurant Abendessen und zahle noch EUR 30 an den GF aus.
Und was passsiert mit Ausgaben, welche die V-Pauschalen überschreiten. BA nein und Buchung auf Konto ??? (SKR 04) und Abzug VSt. komplett.
Vielen DANK nochmals und viele Grüße
- panikpaula -
Hallo panikpaula,

kurze Nachfrage zum Sachverhalt. Handelt es sich bei Deinem Geschäftsführer um einen Fremdgeschäftsführer, d.h. er ist angestellt und bezieht Einkünfte nach § 19 EStG oder ist er Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften nach § 15 EStG?

Viele Grüße
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Zitat
panikpaula schreibt:
Und was passsiert mit Ausgaben, welche die V-Pauschalen überschreiten. BA nein und Buchung auf Konto ???

Das wären auf alle Fälle lohnsteuerpflichtige Zahlungen an den GF!
Ihr solltet einmal einen Steuerberater auf diese Zahlungsmodalitäten ansprechen - da sind m. E. nach einige Fallen. Ein Arbeitnehmer erhält in der Regel die Pauschalen und bezahlt den Rest selber! Eine Zahlung durch die Firma ist unüblich und daher die Frage von Jogi durchaus berechtigt!
Zitat
panikpaula schreibt:
Meine Frage ist nun, ziehe ich den Preis für das Frühstück brutto oder netto, obwohl das Unternehmen die Vorsteuer zieht?
Das ist doch für die Erstattung an den GF völlig nebensächlich - er kann nämlich keine Vorsteuern ziehen und zahlt alles brutto - insofern sind die Pauschalen brutto und werden brutto gekürzt.
Erst mal vielen Dank für die Unterstützung.

Natürlich berichtigte Nachfragen, es handelt sich um einen Gesellschafter mit Einkünften nach § 15 EStG.

Mit dem Abzug der Kosten stand ich glaube etwas auf dem Schlauch, klar ist ja, dass nur das Unternehmen die VSt. zieht und ich dann bei seinen Reisekosten einfach wieder den Bruttobetrag abziehe.

Ein Punkt wäre noch offen, was ist den mit den Beträgen aus Verpflegung, wenn die maximale Höhe der V-Pauschalen überschritten wird. Ich würde sagen Privatentnahmen, oder??
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Referent Rechnungswesen/Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

(Senior) Group Accountant / Konzernbuchhalter (m/w/d)
Kleine Dinge können Großes bewirken – mit unseren miniaturi­sierten Medizin­produkten für die Schlag­anfall­behand­lung helfen wir dabei, die Lebens­qualität tausender Menschen zu erhalten und zu verbessern. Werden Sie Teil unserer Mission und damit Teil von etwas Großem. Unsere Arbeit sorgt dafü... Mehr Infos >>

Senior Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten Teams mit vielfältigen Persönlichkeiten, welches weitere echte... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Innovation und Tradition zeichnet die Firma Emil Kiessling aus. Nahezu seit 75 Jahren basiert der Erfolg des Unternehmens ganz wesentlich auf dem großen Know-How in Forschung und Entwicklung hochwertiger Kosmetikprodukte. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sonnenkosmetik, Haarfarbe und Haar... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als international operierendes, mittelständisches Unternehmen des Maschinenbaus zählen wir zu den führenden Herstellern von Antriebskomponenten, Spannzeugen und Fernbetätigungen. Derzeit beschäftigen wir 500 Mitarbeiter in 18 internationalen Gesellschaften. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>