Hallo Jogi,
erst mal vielen Dank für die rasche Antwort. Mit dem "kommt darauf an" habe ich fast gerechnet
Also, wir haben immer zwei Fälle:
1. Firmenkreditkarte mit Abbuchung vom Geschäftskonto ist klar. Die Rechnungen sind immer auf die Firma ausgestellt und bei Kleinbeträgen ist dies ja nicht hundertprozentig notwendig. Hier erfolgt natürlich keine Erstattung an den GF und die BA sind inkl. VSt. Abzug gebucht.
2. Mein anderer Fall sind die Barauslagen und/oder Belege für die Firma, da ich jeden Monat für die GF´s eine RK Abrechnung erstelle.
Beispiel: Für eine Reise können z.B. 48 EUR Verpflegungspauschale bezahlt werden. Dazu gibt es eine Rechnung Hotel inkl. Frühstück und noch Verpflegungsbelege Hotel und/oder während der Reise:
Ich handehabe es nun so: VP von 48 EUR abzüglich 4,80 für Frühstück (bei Businesspauschalen) oder tatsächlicher Frühstückspreis BRUTTO. Meine Frage ist nun, ziehe ich den Preis für das Frühstück brutto oder netto, obwohl das Unternehmen die Vorsteuer zieht? Die gleiche Frage gilt natürlich auch für Verpflegungen Hotel/unterwegs. Momentan berechne ich 48 EUR abzügl. z.B. 8,00 EUR (brutto) Frühstück und evtl. 15,00 (brutto) Restaurant Abendessen und zahle noch EUR 30 an den GF aus.
Und was passsiert mit Ausgaben, welche die V-Pauschalen überschreiten. BA nein und Buchung auf Konto ??? (SKR 04) und Abzug VSt. komplett.
Vielen DANK nochmals und viele Grüße
- panikpaula -