Reisekosten Übernachtungsaufwand

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Reisekosten Übernachtungsaufwand
Hallo,

ich musste heute eine Hotelrechnung Inland verbuchen.
Rechnungsbetrag brutto war 87,00€ angegeben.
Kein Hinweis in der Rechnung auf Frühstück.

Am Ende der Rechnung waren dagegen zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze angegeben.
brutto 81,00€ mit 7 %  netto...
brutto   6,00€ mit 19 % netto....

Frage mich also, warum das so gehandhabt worden ist.

Da das Hotel kein Vermerk gemacht hat, das Frühstück enthalten ist, müsste ich lt. Gesetz 20% abziehen.
Aber wenn ich 20% abziehe sind das ja keine 6,00€
Oder gelten die 6,00€ als Vermerk fürs Frühstück.?

Habe gebucht:
Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 81,00€ mit Steuerschlüssel 80 und 6,00€ mit Steuerschlüssel 90
Oder wohin sonst mit den 6,00€ ?

Also wo sind die Praktiker und Gesetzeskenner unter euch ?

Lerne gerne noch hinzu.
Vielen Dank im voraus für eure Beiträge
Hallo Fachkraft,

6 Euro ist Früstück. Buchen  als "Reisekosten UN" kann man  nur den Rechnungsbetrag für die Übernachtung. Die Verpflegung  wird über die Pauschale abgerechnet und gebucht. Laut der Hotelrechnung gehe ich davon aus, dass es nur eine Übernachtung statt fand. Dann gelten die Pauschale für den An-und Abreisetag. Jeweils 14 Euro. Die Vorsteuer allerdings aus 6 Euro kann man geltend machen. Buchungstechnisch konnte man gegen nicht  " abziehbare Aufwendungen" buchen. Buchen muss man da aber sowieso, wenn die Rechnung mit der Bank-Kreditkarte bezahlt wurde.
Hallo Macaslaut,

danke, dass du dich an den Fall getraut hast. Die Sachlage ist etwas schwierig.
Der Unternehmer hat die Übernachtung vom Privatgeld bezahlt. Buchung erfolgt über Privateinlage.

Ich habe inzwischen den Steuerberater gefragt.
Die ausgewiesene 6,00€ mit 19% Mwst. besagt nicht, dass es sich zwingend um ein Frühstück handeln muss, denn es könnte auch
ein Sauna-Besuch am Abend im Wellnessbereich sein. (Was wir nicht wissen)
Er könnte auch morgens um 7.00 Uhr ohne Frühstück "abgedüst" sein und unterwegs oder bei einer Tagung gefrühstückt oder an einer Raststätte.
Lt. Lehrbuch aus dem Springer-Gabler-Verlag 2018 kann ein Unternehmer bei den Übernachtungskosten nur die tatsächlichen Aufwendungen geltend
machen und es gibt kein Pauschbetrag fürs Frühstück. Einen Kürzungsbetrag fürs Frühstück gibt es nur bei den Reisekosten eines Arbeitnehmers.
(Es sei denn, es wurde inzwischen geändert)
Ich hab jetzt 2 Möglichkeiten, entweder die Buchung so lassen: (Bagatellgrenze ?)

904676 Reisekosten UN Übernachtungsaufwand u. Reisenebenkosten 6,00€ an Privateinlage

oder

4306 nicht abziehbare Vorst (aus 6,00€). an 1890 Privateinlage ???

Frage mich trotzdem warum ein Hotel in München ein Frühstück (wenn es eins ist) nicht ausweisen kann. Aus steuerlichen Gründen ?

Wäre schön, wenn du dazu noch einen Kommentar schreibst.
Hallo Fachkraft,

steht da wirklich nichts auf der Rechnung bezüglich 6 Euro?"Service-Pauschale" z..B.  Wirklich gar nichts?   Wenn es eine Servicepauschale ist ( z.B. Frühstück und W-Lan ) dann folgendes. SKR 04:

1. 6674 an 1890   28 Euro, wenn der UN am Abreisetag schon zu Hause war
2. 6680 an 1890  
3. 28 *0,2=5,6-  In den 6 Euro sind dann 5,6 Euro Früstück un 1 Euro W-Lan.

Vorsteuer abziehbar aus 5,6 Euro
Reisenebenkosten 1 Euro
                                                                  an 1890.
Hallo Macaslaut,

es steht wirklich nichts auf der Hotel-Rechnung, auch keine Service-Pauschale.
Habe inzwischen aus dem Buch "Umsatzsteuer in der Praxis" aus dem
Haufe Verlag nachgelesen.
Zitat:
Für Unternehmer gilt, der Frühstücksanteil braucht aus einer Hotelrechnung nicht herausgerechnet zu
werden, da die Verpflegungskosten den Vorsteuerabzug ermöglichen. Somit kann aus Hotelrechnungen die gesamte in Rechnung gestellte
Ust als Vorsteuer herausgerechnet werden; Beschränkungen auf die Höhe der angemessenen Aufwendungen sind allenfalls bei Luxushotels denkbar.(Zitat Ende)

Meine Vermutung:
In der Rechnung wurde kein Frühstück ausgewiesen, weil man das als Unternehmer nicht braucht, wenn er selbst übernachtet.
Die unterschiedlichen Steuersätze sind nur dazu da, um das eventuelle Frühstück, das er vielleicht zu sich genommen hat zu dokumentieren.
Ich denke, die 6,00€ mit dem Steuerschlüssel 90 auf dem Konto RK Untern. Übernachtungsaufwand gehen deshalb auch so durch. Noch habe ich die Möglichkeit umzubuchen, da Jahresmeldung Ust. noch nicht gemacht worden ist und die Bilanz noch nicht erstellt ist.


Ich buche mit SKR 03 und die Rechnung war in 2019
Der Verpflegungsaufwand war mit 24,00€ angesetzt, den ich normal auf Konto RK Untern. Verpfl. gebucht habe ohne Steuerschl.
Das Konto Übernachtungsaufwand beinhaltet übrigens auch die Reisenebenkosten, daher alles auf ein Konto.

Danke für deinen Beitrag. Werde das nochmals checken...
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