Reisekostenerstattung ueber Formular: Wie mit Umsatzsteuer verfahren?

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Reisekostenerstattung ueber Formular: Wie mit Umsatzsteuer verfahren?, Reisekosten, netto, brutto, Umsatzsteuer
Schönen guten Tag!

Normalerweise nehme ich Reisekosten direkt in meine Rechnung auf, also 30 Cent pro Kilometer und die Nettobeträge der Hotelrechnungen ohne Frühstück (am Jahresende buche ich dann noch die entsprechenden Verpflegungsmehraufwandspauschalen, aber das spielt ja hier keine Rolle). Dann kommt auf die gesamte Rechnungssumme die Umsatzsteuer.

Jetzt aber hat mich erstmals ein Auftraggeber gebeten, die Reisekosten nicht direkt in die Rechnung aufzunehmen, sondern auf einem gesonderten Formular einzureichen. Also habe ich ihm eine neue Rechnung ohne Reisekosten geschickt und das gewünschte Formular ausgefüllt, natürlich wieder mit den Nettobeträgen der Hotelrechnungen und den 30 Cent pro Kilometer.

Gestern wollte ich meine September-Buchhaltung machen und habe dann überlegt, wie ich dieses Formular eigentlich buchhalterisch behandeln muss. Erstens hätte ich da wohl eher die Bruttobeträge reinschreiben müssen, aber selbst dann hätte ich noch ein Problem mit der Kilometerpauschale. Ich müsste ja wohl diese Abrechnung wie eine Rechnung einbuchen und die (darin gar nicht enthaltene) Umsatzsteuer abführen.

Kann es sein, dass dieses Formular für mich vollkommen falsch ist und nur für Arbeitnehmer bzw. Privatpersonen gilt? Und dass meine bisherige Verfahrensweise besser und richtiger war?

Matthias
Hallo, Pianist

wenn du kein Geld von deinem Auftraggeber willst, kannst du dieses Formular ausfüllen und bei dir  im Ordner ablegen. Fallst du doch Geld für deine Reisetätigkeit vom AG haben willst, musst du eine Rechnung an ihn ausstellen und zusammen mit dem ausgefüllten Formular an ihn  schicken.
Ja, so wird es sein. Ich neige manchmal dazu, einfach das zu machen, was andere von mir wollen, ohne darüber nachzudenken, welche buchhalterischen Auswirkungen das hat.

Vielen Dank!

Matthias
Hallo,

Achtung: Falle !!!

Die Reisekosten, wenn diese weitergereicht werden (egal wie) sind immer Nebenleistungen der Hauptleistung und somit zwingender Bestandteil der Hauptrechnung. Genauso verhält es sich mit der UST. Auch für die Reisekosten ist dann zwingend derelbe UST-Satz zu nehmen wie für die Hauptleistrung.

Wenn nicht, schuldet man die UST trotzdem dem FA, auch wenn diese nicht berechnet wurde.

Ich löse das so:
Ich kalkuliere von vornherein die durchschnittlichen Reisekosten für jeden einzelnen Auftrag und erhöhe um diesen Betrag den Stundensatz. Daher erscheint dann nur der "All-In" Betrag in der Rechung und die Ausgaben bleiben zu 100% gewinnmindernd bei mir. Denn weitergereichte Ausgaben dürfen nicht nochmal im eigenen Betrieb gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Alle RK-Formulare die ich kenne, sind nur für Arbeitnehmer nutzbar. Die bisherige Praxis ist korrekt.

Grüsse
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