Ich hätte mal eine Verständnisfrage:
Ich buche am Ende vom Jahr meine Rückstellungen ein, des heißt ich buche z.B. zum 31.12.2018 eine Rückstellung für die Jahresabschlusskosten für 2018 in Höhe von 10.000 € ein.
Folgender Buchungssatz 31.12.18 =
Jahresabschlusskosten / Rückstellungen Prüfung und Beratung 10.000 €
Nun erhalte ich in 2019 die Rechnung für Jahresabschlusskosten 2018, die Höhe der Rechnung beträgt 18.000 € (netto), also 8.000 € über meinen gebildeten Rückstellungen.
Also in der Theorie kenne ich es so, man löst die Rückstellungen aus dem Vorjahr direkt mit erhalt der Rechnung auf:
Buchungssatz 05.05.2019 : (erhalt der Rechnung)
Rückstellung Prüfung und Beratung 10.000 €
Periodenfremde Aufwendungen 8.000 € an Bank/Vll. 21.420 €
VoSt 3.420 €
Jetzt habe ich es, aber auch schon in der Praxis gesehen, dass mit erhalt der Rechnung folgendes gebucht wird:
Buchungssatz 05.05.2019
Jahresabschlusskosten 18.000 an Bank/Vll. 21.420
VoSt 3.420
und erst am Jahresende die Rückstellung aufgelöst werden:
Buchungssatz 31.12.2019
Rückstellung 10.000 €/ Jahresabschlusskosten 10.000 € Auflösung der Rückstellungen
Im Prinzip ist es ja ergebnistechnisch das Gleiche, nur mit dem Unterschied, dass ich bei dem einem über periodenfremde Aufwendungen buche und beim anderen es über das Konto Jahresabschlusskosten direkt abwickle.
Habt ihr hierzu eine Meinung? Gehen für euch beide Varianten? Löst ihr die Rückstellungen auch immer erst am Jahresende auf? Ist es egal, ob ich mit der Auflösungen auf periodenfremde oder direkt auf Jahresabschlusskosten buche?
Ich mein prinzipiell ist es ja ein periodenfremder Aufwand, da der Aufwand aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr kommt. Oder meint ihr, des ist nicht so wichtig in der Praxis?