Tasse Kaffee und Brötchen des Geschäftsführers zwischendurch, auf Geschäftsreise
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Hallo, habe die Buchhaltung einer Firma übernommem, und alles was auf den Geschäftsreisen (wir filmen Kongresse und Seminare) gegessen oder getrunken wurde, ist im SKR 03 auf 4650, also Bewirtung gebucht worden. Ebenfalls die Kosten für Getränke und Lebensmittel für die kursfristigen Aushilfen. Im Moment dreht sich bei mir nur alles. Kann so niemals richtig sein.
Stimmt, da haste natürlich recht. Ich habe nicht gefragt wie das richtig ist. Leider sind mir Reisekosten in der Fibu noch nicht vorgekommen, und ich will mich da einarbeiten. Zumal unser Steuerberater der Meinung ist, das nur er buchen sollte. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich...
kannst du kurz beschreiben, wer da wen verköstigt? Werdet Ihr auf den Kongressen bewirtet? Oder bewirtet Ihr die Teilnehmer auf Kongressen? Es gibt hier auf dem Portal einen guten Bewirtungsratgeber: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Bewirtung.html Vielleicht findest du da schon die eine oder andere Antwort.
Zu den Aushilfen: Wenn Arbeitnehmer (auch Aushilfen) außer Haus eingesetzt werden, dann haben sie ein Recht auf Erstattung der Reisekosten (Pauschale?) und auf die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Wenn die Aushilfen Verpflegung bekommen, muss die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand um den Sachbezugswert für die entsprechende Mahlzeit gekürzt werden.
HaWeBe schreibt:Zu den Aushilfen: Wenn Arbeitnehmer (auch Aushilfen) außer Haus eingesetzt werden, dann haben sie ein Recht auf Erstattung der Reisekosten (Pauschale?) und auf die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.
HaWeBe schreibt:Zu den Aushilfen: Wenn Arbeitnehmer (auch Aushilfen) außer Haus eingesetzt werden, dann haben sie ein Recht auf Erstattung der Reisekosten (Pauschale?) und auf die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand.
Nö!!!
Gibt's zu dem "Nö" auch eine Langfassung? Gelten Reisekosten nicht für Aushilfen?
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