Hallo Leute,
seit 1.1.22 haben wir in unserem Onlineshop "verschärfte" Bilanzregeln vom Finanzamt auferlegt bekommen, d.h. zu jeder Zahlung die fliesst muss ein entsprechender Beleg vorliegen. Ausgangsrechnung und...(bei Stornierung der kompletten Bestellung) Stornorechnung ist klar, wie bilde ich aber rechnungsmässig eine Teilerstattung seitens des Kundens ab ? Ausserdem arbeiten wir bei einem Artikel mit Pfandhinterlegung, d.h. der Artikel wird dem Kunden geliehen und, wenn heile zurück wird das Pfand erstattet. Welcher Beleg ist da korrekt ?
danke schonmal für Antworten,
Grüsse aus Berlin,
Roland
seit 1.1.22 haben wir in unserem Onlineshop "verschärfte" Bilanzregeln vom Finanzamt auferlegt bekommen, d.h. zu jeder Zahlung die fliesst muss ein entsprechender Beleg vorliegen. Ausgangsrechnung und...(bei Stornierung der kompletten Bestellung) Stornorechnung ist klar, wie bilde ich aber rechnungsmässig eine Teilerstattung seitens des Kundens ab ? Ausserdem arbeiten wir bei einem Artikel mit Pfandhinterlegung, d.h. der Artikel wird dem Kunden geliehen und, wenn heile zurück wird das Pfand erstattet. Welcher Beleg ist da korrekt ?
danke schonmal für Antworten,
Grüsse aus Berlin,
Roland