ich stehe leider etwas auf dem Schlauch. Ich frage mich, da mich ein befreundeter RA fragte, wie ein Inkasso Ihre Dienstleistungen verbucht und wann darauf Umsatzsteuer fällig wird, wenn das Unternehmen eine GmbH ist.
Ein Inkasso schreibt ja beispielsweise 100 säumige "Gegner" an und fordert damit das Inkassohonorar.
Wenn der Schuldner am gleichen Tag bezahlen sollte, ist die Angelegenheit ja einfach. Die folgenden Fälle verstehe ich allerdings nicht komplett:
1) Wenn das Schreiben des Inkassos im Januar verschickt wurde und der Gegner im Februar zahlt, wird die Umsatzsteuer im Februar fällig oder eventuell erst mit der späteren Abrechnung im März (falls diese so spät erfolgen sollte)?
2) Was passiert mit den Schuldner die nicht bezahlen - wird hier nie Umsatzsteuer fällig, da die Leistung nicht vollendet wurde?
2) Der dritte Fall interessiert mich noch bei Ratenzahlungen. Wenn ich die erste Rate mit dem Fremdgeld des eigentlichen Gläubigers verrechne, entsteht dann keine Umsatzsteuer? Sollte ich die erste Rate auf das Honror verrechnen, entsteht dann die volle Umsatzsteuer oder nur anteilig oder gar keine, da die Leistung nicht vollendet wurde?
Ich wäre sehr gespannt auf die Antworten und hoffe natürlich, dass jemand hier eventuell helfen könnte.
Vielen lieben Dank im Voraus.