Umsatzsteuer falsch gebucht

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Umsatzsteuer falsch gebucht
Hallo liebe Leute!

Ich bin ganz neu hier! Ich bin Tina, seit Mai letzten Jahres Finanzbuchhalterin und hatte dann das Glück, gleich eine Stelle als Buchhalterin in einem Verein zu bekommen. Ich stehe jetzt mit leichter Panik vor meinem ersten Jahresabschluss und habe ein Steuerproblem.

Leider wurde die Umsatzsteuer in den letzten Jahren immer falsch gebucht: nicht als durchlaufender Posten sondern als Einnahme bzw. Ausgabe. Die Umsatzsteuervoranmeldungen hat immer der Steuerberater für uns übernommen. Das lief dann folgendermaßen ab: die Sekretärin hat entsprechende Rechnungen rausgesucht (mit Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer - ist in einem Verein Gott sei Dank nicht so viel), und der Stb. hat dann die Übermittlung der Daten übernommen.

Jetzt habe ich zum einen im März 2016 eine Erstattung der Vorsteuer aus der Voranmeldung 4/15 bei uns auf dem Konto, der aber kein Bilanzposten (Forderung ggü Finanzamt) aus dem Vorjahr gegenübersteht.

Zum anderen habe ich in der Voranmeldung 1/16 die Vorsteuer aus einer Rechnung, die zwar als offener Posten in meiner Buchhaltung 2016 auftaucht, wo aber keine Vorsteuer in 2015 gezogen wurde.  D.h. Rechnung in 2015 eingebucht - Vorsteuer erst in 2016 geltend gemacht.  

Ich weiß jetzt nicht, wie ich die beiden Beträge in meiner Buchhaltung glatt gezogen bekomme. Es sind eigentlich nur Kleckerbeträge (einmal 45 € und einmal  25 €). Ich würde es nur gerne richtig machen und auch verstehen. Rührt man in diesem Fall die Eröffnungsbilanz noch mal an und verändert sie (darf man das?) oder wie würdet Ihr da vorgehen.

Bin dankbar für jeden Hinweis - schleppe das Problem schon ein paar Tage mit mir rum  :(

Eure Tina
Hi, Tina
[CODE]Zum anderen habe ich in der Voranmeldung 1/16 die Vorsteuer aus einer Rechnung, die zwar als offener Posten in meiner Buchhaltung 2016 auftaucht, wo aber keine Vorsteuer in 2015 gezogen wurde. D.h. Rechnung in 2015 eingebucht - Vorsteuer erst in 2016 geltend gemacht. [/CODE]

Hier ist nicht klar, wo das Problem bzw. es muss alles richt sein, so wie du es beschrieben hast. Die Rechnung wurde offenbar erst im Januar 16 bekommen, deshalb dürfte man auch die Vorsteuer erst im 2016 geltend mach. Hier ist alles richtig. Oder: wie hat man die Vorsteuer im 2015 gebucht und ins 2016 vorgetragen?

[CODE]Jetzt habe ich zum einen im März 2016 eine Erstattung der Vorsteuer aus der Voranmeldung 4/15 bei uns auf dem Konto, der aber kein Bilanzposten (Forderung ggü Finanzamt) aus dem Vorjahr gegenübersteht. [/CODE]

Hier würde ich dir raten einfach beim Finanzamt anzurufen und fragen, was das für eine Erstattung ist. Oder du suchst die Bescheide aus den Vorjahren. Wenn du es herausgefunden hast, kannst du im Vorjahr( es ist bestimmt noch offen) die Forderung einbuchen und vortragen.
Zitat

Leider wurde die Umsatzsteuer in den letzten Jahren immer falsch gebucht: nicht als durchlaufender Posten sondern als Einnahme bzw. Ausgabe.
soll der JA eine bilanz werden oder eine gewinnermittlung?
bei einer gewinnermittlung ist die USt nicht durchlaufend, sondern aufwand bzw. ertrag.

auf welche konten wurde das denn bisher gebucht?

Zitat
Die Umsatzsteuervoranmeldungen hat immer der Steuerberater für uns übernommen. Das lief dann folgendermaßen ab: die Sekretärin hat entsprechende Rechnungen rausgesucht (mit Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer - ist in einem Verein Gott sei Dank nicht so viel), und der Stb. hat dann die Übermittlung der Daten übernommen.

wieso machst du den abschluss und nicht der stb?
je mehr leute an sowas herumbasteln desto höher die gefahr, das was falsch läuft.

ihr könnt die UST-VZ auch selbst senden mit elster, das ist nicht so schwer.

Zitat
Jetzt habe ich zum einen im März 2016 eine Erstattung der Vorsteuer aus der Voranmeldung 4/15 bei uns auf dem Konto, der aber kein Bilanzposten (Forderung ggü Finanzamt) aus dem Vorjahr gegenübersteht.
wo wurde das hingebucht?
welche software und welchen kontenrahmen nutzt du?

hast du ein konto "saldenvorträge" mit eb-werten, die den saldo 0,00 aufweisen?
bei einer bilanz muss dieses konto (im skr03 ist es 9000, wenn debitoren und kreditoren
verhanden sind, kommen noch 9008 und 9009 dazu) den saldo 0,00 haben bzw. die
verrechnung der kontosalden von 9000, 9008 und 9009.
wenn der saldo nicht 0,00 ist und es das einzige konto im 9er-bereich (skr03) ist,
dann ist der JA eine gewinnermittlung. da gibt es keine bestandskonten.

Zitat
Ich weiß jetzt nicht, wie ich die beiden Beträge in meiner Buchhaltung glatt gezogen bekomme. Es sind eigentlich nur Kleckerbeträge (einmal 45 € und einmal  25 €). Ich würde es nur gerne richtig machen und auch verstehen. Rührt man in diesem Fall die Eröffnungsbilanz noch mal an und verändert sie (darf man das?) oder wie würdet Ihr da vorgehen.

ist die frage, ob da überhaupt was glattgezogen werden muss.
dazu braucht man aber antworten auf die o.g. fragen.
Bearbeitet: calculon - 01.03.2017 18:31:29
Hallo Ihr Beiden!

Schon mal ganz herzlichen Dank für eure Antworten. Die offenen Fragen werde ich gerne beantworten.

1. Wir bilanzieren.

2. Ja, die Rechnung haben wir erst im Januar 2016 erhalten. Richtig wäre doch dann gewesen, die Rechnung in 2015 einzubuchen und die Vorsteuer auf"Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" zu buchen. Das ist aber nicht passiert. Dadurch, dass die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer immer wie eine Einnahme bzw. Ausgabe gebucht wurden (unter Erträgen bzw. Aufwendungen bei den entsprechenden Projekten), habe ich in den Eröffnungsbuchungen keine Saldenvorträge für die Steuerkonten. Daher habe ich auch keinen Saldenvortrag für die Umsatzsteuervoranmeldung 4/2015 für die  Erstattung der Umsatzsteuer.
Ich habe die Erstattung auf "Umsatzsteuer Vorjahr gebucht", das Konto gleicht sich aber dann nicht aus da kein Saldenvortrag.

3. Ich nutze DATEV und den SKR49. Ich habe beim Systemwechsel die Salden alle vorgetragen. Wir haben Debitoren und Kreditoren sowie die Bestandskonten. Saldo ist 0,00.

4. Wie gesagt, es hängt alles an der falschen Bebuchung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Steuerberater die Voranmeldung 3/2015 noch einmal korrigiert hat, dafür haben wir dann im November 2016 eine Erstattung bekommen für 2015. Da habe ich auch noch gar keine Ahnung wie ich das erfolgsunwirksam gebucht bekomme  :denk:

Ich hoffe, es ist jetzt alles ein wenig deutlicher geworden und ihr könnt mir weiterhelfen.

Ganz herzlichen Dank!
Eure Tina
wenn bilanziert wird, gibt es keine erfolgswirksame Buchung der USt-VA`s!

Wenn Datev genutzt wird, gibt es doch einen Steuerberater: dieser wird das dann schon beim Jahresabschluss richten! Und fargen Sie den doch!

E.
Zitat
2. Ja, die Rechnung haben wir erst im Januar 2016 erhalten. Richtig wäre doch dann gewesen, die Rechnung in 2015 einzubuchen und die Vorsteuer auf"Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" zu buchen. Das ist aber nicht passiert. Dadurch, dass die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer immer wie eine Einnahme bzw. Ausgabe gebucht wurden (unter Erträgen bzw. Aufwendungen bei den entsprechenden Projekten), habe ich in den Eröffnungsbuchungen keine Saldenvorträge für die Steuerkonten. Daher habe ich auch keinen Saldenvortrag für die Umsatzsteuervoranmeldung 4/2015 für die  Erstattung der Umsatzsteuer.

wenn der stb die USt-VZ macht, aber gar keine USt-VZ gebucht
wird, weil man aufwand und ertrag brutto bucht, wie geht das
dann in eurer fibu zusammen?
die VZ-zahlungen müssen ja irgendwohin gebucht werden.

wer hat das denn vorher gebucht? was sagt der zu dem
thema USt-VZ und wo die zahlungen sind?

und vor allem:
wie war das denn in 2015 gemacht worden?
hast du den abschluss incl. arbeitspapiere vorliegen?
also nicht nur den JA-ausdruck, sondern was da sonst noch so
im bereich USt gelaufen ist?

Zitat
Wie gesagt, es hängt alles an der falschen Bebuchung der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Steuerberater die Voranmeldung 3/2015 noch einmal korrigiert hat, dafür haben wir dann im November 2016 eine Erstattung bekommen für 2015. Da habe ich auch noch gar keine Ahnung wie ich das erfolgsunwirksam gebucht bekomme.
der gewinn errechnet sich über die G+V, die USt- und VSt-konten tauchen da nicht auf.
wenn du das alles auf "USt Vorjahr" buchst, hat es keine gewinnauswirkung - auch wenn da ein saldo steht.
das siehst du an dem gewinn, den man bei JA-buchungen bei datev angezeigt kriegt über der buchungszeile.
bei USt-buchungen darf der sich nicht ändern - außer man hat brutto aufwand bzw. ertrag gebucht und bucht
da nun die steuer um, dann muß es entsprechend mehr bzw. weniger werden.
Hallo zusammen,

also vorher wurde so gebucht: Der StB hat die Voranmeldungen rausgeschickt;  haben wir dann laut USt-VA die Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommen, wurde eine Einnahme aus Umsatzsteuer gebucht, mussten wir Umsatzsteuer nachzahlen, wurde eine Ausgabe gebucht. Die Umsatzsteuerjahreserklärung wurde dann gar nicht mehr gebucht, da es auch nie Differenzen gab. Der Buchhalter, der vorher gebucht hat ist nicht mehr bei uns, habe mit ihm telefoniert und ersagt, er wusste es einfach nicht besser. Wir reden hier auch nicht von großen Beträgen. Immer so um 50,00 Euro. Der Jahresabschluss ist sogar geprüft worden, es wurde die falsche Berechnung zwar bemängelt aber aufgrund der kleinen Beträge dann durchgewunken.
Ich hätte es nur jetzt gerne passend gemacht und weiß nicht wie. Darf ich die EB anfassen oder nicht?
Und was mache ich mit dem Saldo aus USt-Vorjahr? Der kann doch da auch nicht ewig stehen bleiben?

Verzweifelte Grüße

Tina
Zitat

Ich hätte es nur jetzt gerne passend gemacht und weiß nicht wie. Darf ich die EB anfassen oder nicht?
eb = eb-werte?
wenn ja, welche eb-werte willst du anfassen?
welchen abschluss machst du jetzt? 2015 oder 2016?

Zitat
Und was mache ich mit dem Saldo aus USt-Vorjahr? Der kann doch da auch nicht ewig stehen bleiben?
mir ist immer noch nicht so wirklich klar, wie das gebucht wurde, deshalb schreib mal auf, wie das in der EDV
steht, also welche konten angesprochen wurden (nummer + bezeichnung).
Hallo calculon!

Sorry, ich war ein paar Tage nicht im Büro.

Mit EB meine ich die Eröffnungsbilanz.  Ich mache jetzt den Abschluss 2016.

Gebucht wurde in 2015 folgendermaßen:  Konto 43465 Umsatzsteuer (niederländische AFAS Konten-Bezeichnung) ist wie Telefon ein ganz normales Sachkonto an Kreditor Finanzamt. Bei Zahlungsausgang dann Kreditor Finanzamt an Bank.
In der Buchhaltung 2015 sind dementsprechend die Voranmeldungen bis zum 3. Quartal drin. Das 4. Quartal wurde dann gar nicht im Jahresabschluss 2015 gebucht, da erst im Februar 2016 "rausgeschickt".

Kannst Du was damit anfangen?

LG TINA
So, da ja hier auch anscheinend keiner so richtig helfen konnte (oder wollte?), war ich gestern beim Steuerberater.
Die Umsatzsteuer aus 2015 wird in 2016 als sonstiger betrieblicher Aufwand bzw. als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht. 300 € für die Auskunft, die ich mir gerne erspart hätte. Na ja, vielleicht hilft es ja noch jemand anderem hier weiter...
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