USt. - Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen

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USt. - Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen
Hallo,

ich lese gerade diesen Beitrag: USt. Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen

Dort ist in Fall 2 Innergemeinschaftlicher Erwerb davon die Rede, dass für den Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt wird. Woraus ergibt sich denn das?

Aus § 15 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 UStG lese ich:
Zitat
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: (...)
3.
   die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 im Inland bewirkt wird;
Hier ist nicht davon die Rede, dass eine "ordnungsgemäße Rechnung" nötig wäre. (Ist in der Praxis ziemlich relevant, weil die Lieferanten aus anderen EU-Ländern eben meist keine "ordnungsgemäße Rechnung" i. S. des deutschen UStG erstellen.)

Ich dachte bisher, ich kann die Vorsteuer trotzdem ziehen, weil im Prinzip kein Steuerausfall denkbar ist, wenn ich die Versteuerung als Erwerber selbst vornehme.

Kann mir bitte jemand erklären, woraus sich jetzt doch die Verpflichtung zu einer "ordnungsgemäßen Rechnung" ergibt?

Gruß
Lisa (Ich hoffe, dass dieser Beitrag nicht auch wieder nach der Erstellung im Nirwana verschwunden ist, ist jetzt mein letzter Versuch, irgendwas mache ich hier im Forum scheinbar falsch).
Für den Abzug der Vorsteuer für einen innergemeinschaftlichen Erwerb wird keine Rechnung benötigt.
Ah, danke für die Klarstellung.

Gruß
Lisa
Eine Rechnung wird schon benötigt, aber keine Rechnung, die den Anforderungen von § 14 UStG entspricht. Das wäre schon nicht durchsetzbar - wie will ich deutsches Recht im Ausland einfordern?
Dem muss ich leider widersprechen. Für den Abzug der Vorsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb wird keine Rechnung (für die innergemeinschaftliche Lieferung) benötigt. Es ist deshalb auch vollkommen egal, ob eine dafür ausgestellte Rechnung § 14 UStG entspricht.

Zwar sieht Artikel 168 Buchstabe c der Richtlinie 2006/112/EG ("Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie") das Vorliegen einer Rechnung grundsätzlich als notwendige Voraussetzung für den Abzug der Erwerbsteuer an. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch von der Ausnahmeregelung in Artikel 181 der Richtlinie Gebrauch gemacht und auf das Vorhandensein einer Rechnung als Tatbestandsmerkmal verzichtet.
Warum? Du hast meinen Satz einfach nicht richitg gelesen. Es ist eine Rechnung als Nachweis für den innergemeinschaftlichen Erwerb natürlich erforderlich - aber diese muss nicht den Anforderungen von $´§ 14 UStG entsprechen. Genau dies habe ich gesagt. Ohne Rechnung (möglicherweise auch Einfuhrnachweise etc.) kein innergemeinschaftlicher Erwerb, getreu dem Motto: keine Buchung ohne Beleg.
Zitat
sogehts schreibt:
Du hast meinen Satz einfach nicht richitg gelesen.

Keine Angst, das habe ich.

Zitat
sogehts schreibt:
Es ist eine Rechnung als Nachweis für den innergemeinschaftlichen Erwerb natürlich erforderlich - aber diese muss nicht den Anforderungen von $´§ 14 UStG entsprechen. Genau dies habe ich gesagt. Ohne Rechnung (möglicherweise auch Einfuhrnachweise etc.) kein innergemeinschaftlicher Erwerb,

Die Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerb sind in § 1a UStG geregelt. Das Wort "Rechnung" kommt darin nicht vor. Notwendig sind insbesondere eine Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen und das Vorhandensein eines tauglichen Empfängers. Im Übrigen sei auf § 1 Abs. 2 Satz 3 UStG verwiesen: Für die Steuerbarkeit eines Umsatzes kommt es nicht darauf, ob eine Rechnung ausgestellt wird.

Zitat
sogehts schreibt:
getreu dem Motto: keine Buchung ohne Beleg.

Buchungsgrundsätze haben keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung. Zur Not muss für die Verbuchung ein Eigenbeleg erstellt werden.
Es wäre noch schön, wenn das in dem Fachbeitrag auch korrigiert werden könnte, da steht es nämlich immer noch genauso drin:

Fachbeitrag: USt Erhalt von Lieferungen durch Unternehmen

Auch die 3 Fehler, die ich im anderen Thread benannt habe, harren noch der "Reparatur":

Forenbeitrag

Da geht es um diesen Beitrag:

Fachbeitrag: USt Erhalt von sonstigen Leistungen durch Unternehmen

Sorry, dass ich mit den Eigenheiten des Forums hier noch Probleme habe. Aber es ist nicht gut, wenn die Fachbeiträge mit den falschen Informationen stehen bleiben. Könnte das bitte jemand editieren?

Gruß
Lisa
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