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calculon schreibt: [QUOTE] 2015 vierteljährliche USt Erklärungen. aber in der Jahreerklärungen |
es gibt nur eine jahreserklärung pro jahr und die macht man im abschluss.
das davor sind USt-voranmeldungen.
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ist nach abzüglichen Vorsteuerbeträge mehr als das doppelte von diesen zur Zahlung fällig. |
machst du eine bilanz oder eine gewinnermittlung?
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Wo ist mein Fehler?? |
guter witz.
wie soll man das beantworten ohne überhaupt einen beleg, eine auswertung gesehen zu haben?
entgegen der allgemeinen annahme können mitarbeiter im bereich buchhaltung NICHT hellsehen.[/QUOTE
Sehr schade eigentlich, wobei es ja schon genügen würde, wenn man jemand nicht so doof hinstellt, wenn man schon den Mut fasste, hier im Forum nachzufragen....
Kleiner Tip, lieber gar nicht auf ne "dumme Frage" reagieren, als mit so einem Text!!