ich habe vor paar Monaten diesen Jahres, mit einigen weiteren Personen eine UG gegründet. Vor der Gründung (also auch vor dem i.Gr. Status) sind bereits Rechnungen/Kosten angefallen, die mit der Gründung/Entwicklung der Tätigkeit des Unternehmens zu tun haben, angefallen (z.B. Mailserver, Messebesuche, Fahrtkosten; später Notarkosten und Handelsregisterkosten etc.). Nun stellt sich mir die Frage, wie man solche zuvor angefallenen Kosten verbucht, die zuvor natürlich aus dem Privatvermögen der jeweiligen Gesellschafter getätigt wurden.
X-Aufwand an Kapitaleinlage?
Da würden doch buchhalterisch Abzüge vom z.B. Konto Kapitaleinlage entstehen, die eigentlich nicht vom Kapital des Geschäftskontos verbucht wurden. Diese sind ja wie gesagt, durch die Privatkonten der Gründer bezahlt worden.
Irgendwo habe ich einen Gedankenfehler, selbst beim Gedankengang "X-Aufwand an Kapitaleinlage".
Es ist u.a. deshalb wichtig, weil wir gerne die Vorsteuerbeträge erstatten kriegen möchten.
Ich würde jede Hilfe zu schätzen wissen.
Vielen Dank!
LG Reyner
PS: Unternehmen hat noch keine Umsätze verbucht bzw. kann es auch noch nicht, da sich das Produkt noch in Entwicklungsphase befindet.
PPS: Gründung ist bereits abgeschlossen.
PPPS: Die alten Rechnungen sind an unsere Privatanschriften adressiert, die lassen sich jedoch nachträglich korrigieren.
PPPPS: Falls ich irgendwelche Regeln verstoßen oder bestimmte Dinge nicht beachtet haben sollte, verzeiht mir ich bin neu in diesem Forum.