Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch)

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch), Rechnung mit Eigenbeleg in betrieblich und privat aufteilen
Schönen guten Tag!

Gegeben sei ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der alles aus dem privaten Einfamilienhaus heraus erledigt. Er lädt sein im Betriebsvermögen befindliches Elektroauto in der eigenen Garage, hat dafür einen eigenen Unterzähler, und hat im Haus außerdem ein Ton- und Videostudio, wofür er einen weiteren Unterzähler hat. Lassen wir ein weiteres Elektroauto in der Familie haben, welches rein privat genutzt wird. Derjenige protokolliert seine Ladungen für das betriebliche Auto in einer handschriftlichen Liste mit kWh-Stand am Anfang und Ende der Ladung, und schreibt dann die Differenz dahinter. Die Privatnutzung des Autos lassen wir ihn über die 1-Prozent-Methode ermitteln, bei Elektroautos wird da nur noch ein Viertel des Listenpreises angesetzt.

Lassen wir den Stromverbrauch so ungefähr 50:50 zwischen betrieblich und privat verteilt sein, vielleicht liegt der Privatanteil etwas höher, das wird man erst am Ende des Jahres wissen. Er möchte natürlich für den betrieblich verbrauchten Strom die Vorsteuer ziehen, da er ja die Privatnutzung auch der Umsatzsteuer unterwerfen muss.

Nun gibt es ja theoretisch zwei Möglichkeiten:

1. Die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe buchen und die Vorsteuer ziehen, und am Ende des Jahres den privaten Anteil ermitteln, als Eigenverbrauch buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen (natürlich mit klar nachvollziehbarem Eigenbeleg)

2. Die gesamte Stromrechnung als Privatentnahme buchen, am Ende des Jahres den betrieblichen Anteil ausrechnen, einen klar nachvollziehbaren Eigenbeleg erstellen, und dann den betrieblichen Anteil als Privateinlage buchen und die Vorsteuer ziehen (Gesamtrechnung abheften)

Welche der beiden Möglichkeiten ist denn überhaupt korrekt und erlaubt? Darf man eine erhaltene Rechnung, die aus einer Gesamtsumme besteht, auf diese Weise aufteilen?

Im Prinzip kann man das ja mit dem Betreiber eines kleinen Ladens vergleichen, der vielleicht mal eine beim Großhändler gekaufte Tüte Milch mit in die private Wohnung über seinem Laden nimmt, und diese dann als Eigenverbrauch entnimmt und verumsatzsteuert. Das wäre meine Lösung 1. Aber geht das auch umgekehrt?

Matthias
Hallo Matthias,

gut, dass du den Sachverhalt nochmals so detailliert eingestellt hast.

Dein Sachverhalt hat mich den ganzen Tag beschäftigt und ich habe mir auch über den Vorsteuerabzug Gedanken gemacht.
Da gilt ja das Umsatzsteuergesetz. Nach dem Umsatzsteuergesetz spielt die Rechtsform keine Rolle, du bist auf jeden Fall umsatzsteuerlicher
Unternehmer.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Vorsteuerabzug nur im Unternehmer-Unternehmer Verhältnis möglich ist.
Privatperson kann an Unternehmer nur Bruttorechnung stellen.
Aber du sieht, man kann in allem auf falscher Fährte sein.

Im Prinzip geht es ja darum die Stromrechnung aufzusplitten in einen betriebliche Teile und in einen privaten Teil.
Das machst du ja bereits korrekt, indem du für alles eigene Zähler hast.

Zum Zeitpunkt, wenn die Stromrechnung fällig ist und du sie bezahlst kannst du aber noch nicht splitten, da du noch nicht alles ausrechnen kannst.

Buchung der Stromrechnung zum Zeitpunkt der Zahlung nach dem Abflussprinzip der Einnahme-Überschuss-Rechnung.

18XX Gesamtrechnungsbetrag Strom an Bank

Monatliche Buchung des Eigenanteils des Elektroautos.
Du hast in vorherigen Ausführungen mitgeteilt, dass du die 1 % Regelung für dein Elektroauto machen willst, das du im Geschäftsvermögen hast.
Ich gehe davon aus, dass du den monatlichen Anteil bereits ermittelt hast.
Damit ist ja der private Nutzungsanteil schon erledigt und du brauchst den Stromverbrauch für dein Elektroauto gar nicht mehr separat aufzeichnen, es sei denn, du willst wieder zur Fahrtenbuchmethode zurückkehren.

Buchung des privaten Nutzungsanteil des Elektroautos nach der 1% Regelung mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug:
(separater Geschäftsvorfall, hat mit deiner Stromrechnung erst mal nichts zu tun, das wäre doppelt gemobbelt)

8900 Unentgeltliche Werteabgaben an 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens  19 % Ust (KfZ-Nutzung)

Das Konto 8921 ist im DATEV Kontenrahmen ein Automatikkonto d.h. das Programm rechnet automatisch die Umsatzsteuer.
Solltest du selbst buchen, musst du das selbst ausrechnen und verbuchen.

So jetzt bleibt noch der betriebliche Strom für dein Tonstudio übrig.
Da ich kein Steuerexperte bin, weiss ich nicht, ob man das als häusliches Arbeitszimmer behandeln kann oder sogar muss.  :denk:
Es ist ja eigentlich ein separates Arbeitszimmer im Haus, gehe ich mal davon aus.
Gut ist, dass du auch hier einen separaten Unterzähler hast, aber vielleicht ist das auch hier nicht relevant, wenn man die Kosten noch anders
ermitteln kann.
Ich bin hier aber vorsichtig mit einer steuerlichen Einschätzung, da ich weder Steuerfachangestellte, noch Steuerberater bin.

Eventuell müsstest du die Gesamtstromrechnung nur für das Tonstudio und wenn du noch ein Büro dazu hast auf dieses
aufsplitten.
Also du siehst, so einfach ist das alles nicht. Empfehle dir einen fachmännischen Rat einzuholen.

LG
Hi Matthias, :wink1:

hab noch ein Link zum häuslichen Arbeitszimmer bzw. häuslicher Betriebsstätte:

arbeitszimmer.de/index.htm#arbeitszimmer_vs_hauesliche_betriebsstaette

Falls nu noch Lust hast zum Lesen....

Wünsch dir einen schönen Abend.
Hallo Matthias,

sorry ich muss mich nochmals korrigieren.
Das was ich gestern geschrieben habe ist nur zum Teil richtig in Bezug auf den Nutzungsanteil mit der 1 % Regelung.
Hatte die laufenden Kfz-Betriebskosten nicht bedacht.

Falls ich noch was anderes finde, schreibe ich nochmal.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Da ich kein Steuerexperte bin

guter Hinweis: schon mal etwas von notwendigem Betriebsvermögen gehört?  Pianist hat ein Einfamilienhaus und dort seine Betriebsstätte!!

Tipp: Steuerberater aufsuchen!
Hallo Matthias,

ein weiterer Link

wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/elektroauto-im-betriebsvermoegen-wie-sie-die-stromkosten-ermitteln-und-korrekt-verbuchen/

Für mich ist die Sachlage jetzt klar.

1. Stromrechnung wie oben beschrieben auf privat buchen
   18XX Strom Gesamtrechnung Bruttobetrag an Bank.
   (Die darin enthaltene Vorsteuer kannst du nicht buchen)

2. Privater Nutzungsanteil des Elektroautos mit der 1 % Regelung mit Ausweis der Vorst. wie oben beschrieben mit 1/4 der Bemessungsgrenze
   8900 an AM 8921 (SKR 03 Automatikkonto)

3. laufende Kfz. Kosten, die sich zusammensetzen aus dem Aufladen an fremden Stromstationen
  normaler Buchungssatz
  lfd. Kfz-Betriebskosten  
  Vorst.                                an Bank

 lfd. Kfz.Kosten, die sich zusammensetzten aus dem Aufladen in der Garage ermittelt über eigenen Stromzähler wird
 lfd. Kfz-Betriebskosten
 Vorst                                  an Privateinlage

Die Vorsteuer rechnest du da einfach anhand deines betrieblichen ermitteltenten Betrages drauf.
Mit Eigenbeleg ist wahrscheinlich nur das Belegen des betrieblichen Stromverbrauchs und das Ausrechnen des Betrages gemeint.
Wie genau der Eigenbeleg aussehen soll und ob er den Charakter einer Rechnung haben soll. kann ich nicht sagen.

Dann stimmt auch der vorherige Geschäftsvorfall:
Zuerst Gesamtstromrechnung als Privatentnahme zu buchen und der betriebliche Anteil mit Vst an Privateinlagen.



LG
Erst mal vielen Dank für Deine ausführlichen Gedankengänge!

Ich wäre sehr beruhigt, wenn das noch mal jemand bestätigen könnte, dass mein Weg (den Du mir ja bestätigt hast) korrekt und zulässig ist. Ich meine ja: wenn ich per Eigenbeleg den Eigenverbrauch ausrechne, buche und auch verumsatzsteuere, sollte das auf der anderen Seite beim Vorsteuerabzug für den betrieblichen Stromanteil auch gehen. Aber womöglich spricht irgendeine Regel dagegen.

Solche Sachen buche ich übrigens beim Jahresabschluss und nicht monatlich.

Grüße von Matthias!
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>