Gegeben sei ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der alles aus dem privaten Einfamilienhaus heraus erledigt. Er lädt sein im Betriebsvermögen befindliches Elektroauto in der eigenen Garage, hat dafür einen eigenen Unterzähler, und hat im Haus außerdem ein Ton- und Videostudio, wofür er einen weiteren Unterzähler hat. Lassen wir ein weiteres Elektroauto in der Familie haben, welches rein privat genutzt wird. Derjenige protokolliert seine Ladungen für das betriebliche Auto in einer handschriftlichen Liste mit kWh-Stand am Anfang und Ende der Ladung, und schreibt dann die Differenz dahinter. Die Privatnutzung des Autos lassen wir ihn über die 1-Prozent-Methode ermitteln, bei Elektroautos wird da nur noch ein Viertel des Listenpreises angesetzt.
Lassen wir den Stromverbrauch so ungefähr 50:50 zwischen betrieblich und privat verteilt sein, vielleicht liegt der Privatanteil etwas höher, das wird man erst am Ende des Jahres wissen. Er möchte natürlich für den betrieblich verbrauchten Strom die Vorsteuer ziehen, da er ja die Privatnutzung auch der Umsatzsteuer unterwerfen muss.
Nun gibt es ja theoretisch zwei Möglichkeiten:
1. Die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe buchen und die Vorsteuer ziehen, und am Ende des Jahres den privaten Anteil ermitteln, als Eigenverbrauch buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen (natürlich mit klar nachvollziehbarem Eigenbeleg)
2. Die gesamte Stromrechnung als Privatentnahme buchen, am Ende des Jahres den betrieblichen Anteil ausrechnen, einen klar nachvollziehbaren Eigenbeleg erstellen, und dann den betrieblichen Anteil als Privateinlage buchen und die Vorsteuer ziehen (Gesamtrechnung abheften)
Welche der beiden Möglichkeiten ist denn überhaupt korrekt und erlaubt? Darf man eine erhaltene Rechnung, die aus einer Gesamtsumme besteht, auf diese Weise aufteilen?
Im Prinzip kann man das ja mit dem Betreiber eines kleinen Ladens vergleichen, der vielleicht mal eine beim Großhändler gekaufte Tüte Milch mit in die private Wohnung über seinem Laden nimmt, und diese dann als Eigenverbrauch entnimmt und verumsatzsteuert. Das wäre meine Lösung 1. Aber geht das auch umgekehrt?
Matthias