Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch)

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Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch), Rechnung mit Eigenbeleg in betrieblich und privat aufteilen
Schönen guten Tag!

Gegeben sei ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der alles aus dem privaten Einfamilienhaus heraus erledigt. Er lädt sein im Betriebsvermögen befindliches Elektroauto in der eigenen Garage, hat dafür einen eigenen Unterzähler, und hat im Haus außerdem ein Ton- und Videostudio, wofür er einen weiteren Unterzähler hat. Lassen wir ein weiteres Elektroauto in der Familie haben, welches rein privat genutzt wird. Derjenige protokolliert seine Ladungen für das betriebliche Auto in einer handschriftlichen Liste mit kWh-Stand am Anfang und Ende der Ladung, und schreibt dann die Differenz dahinter. Die Privatnutzung des Autos lassen wir ihn über die 1-Prozent-Methode ermitteln, bei Elektroautos wird da nur noch ein Viertel des Listenpreises angesetzt.

Lassen wir den Stromverbrauch so ungefähr 50:50 zwischen betrieblich und privat verteilt sein, vielleicht liegt der Privatanteil etwas höher, das wird man erst am Ende des Jahres wissen. Er möchte natürlich für den betrieblich verbrauchten Strom die Vorsteuer ziehen, da er ja die Privatnutzung auch der Umsatzsteuer unterwerfen muss.

Nun gibt es ja theoretisch zwei Möglichkeiten:

1. Die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe buchen und die Vorsteuer ziehen, und am Ende des Jahres den privaten Anteil ermitteln, als Eigenverbrauch buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen (natürlich mit klar nachvollziehbarem Eigenbeleg)

2. Die gesamte Stromrechnung als Privatentnahme buchen, am Ende des Jahres den betrieblichen Anteil ausrechnen, einen klar nachvollziehbaren Eigenbeleg erstellen, und dann den betrieblichen Anteil als Privateinlage buchen und die Vorsteuer ziehen (Gesamtrechnung abheften)

Welche der beiden Möglichkeiten ist denn überhaupt korrekt und erlaubt? Darf man eine erhaltene Rechnung, die aus einer Gesamtsumme besteht, auf diese Weise aufteilen?

Im Prinzip kann man das ja mit dem Betreiber eines kleinen Ladens vergleichen, der vielleicht mal eine beim Großhändler gekaufte Tüte Milch mit in die private Wohnung über seinem Laden nimmt, und diese dann als Eigenverbrauch entnimmt und verumsatzsteuert. Das wäre meine Lösung 1. Aber geht das auch umgekehrt?

Matthias
Hallo Matthias,

gut, dass du den Sachverhalt nochmals so detailliert eingestellt hast.

Dein Sachverhalt hat mich den ganzen Tag beschäftigt und ich habe mir auch über den Vorsteuerabzug Gedanken gemacht.
Da gilt ja das Umsatzsteuergesetz. Nach dem Umsatzsteuergesetz spielt die Rechtsform keine Rolle, du bist auf jeden Fall umsatzsteuerlicher
Unternehmer.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Vorsteuerabzug nur im Unternehmer-Unternehmer Verhältnis möglich ist.
Privatperson kann an Unternehmer nur Bruttorechnung stellen.
Aber du sieht, man kann in allem auf falscher Fährte sein.

Im Prinzip geht es ja darum die Stromrechnung aufzusplitten in einen betriebliche Teile und in einen privaten Teil.
Das machst du ja bereits korrekt, indem du für alles eigene Zähler hast.

Zum Zeitpunkt, wenn die Stromrechnung fällig ist und du sie bezahlst kannst du aber noch nicht splitten, da du noch nicht alles ausrechnen kannst.

Buchung der Stromrechnung zum Zeitpunkt der Zahlung nach dem Abflussprinzip der Einnahme-Überschuss-Rechnung.

18XX Gesamtrechnungsbetrag Strom an Bank

Monatliche Buchung des Eigenanteils des Elektroautos.
Du hast in vorherigen Ausführungen mitgeteilt, dass du die 1 % Regelung für dein Elektroauto machen willst, das du im Geschäftsvermögen hast.
Ich gehe davon aus, dass du den monatlichen Anteil bereits ermittelt hast.
Damit ist ja der private Nutzungsanteil schon erledigt und du brauchst den Stromverbrauch für dein Elektroauto gar nicht mehr separat aufzeichnen, es sei denn, du willst wieder zur Fahrtenbuchmethode zurückkehren.

Buchung des privaten Nutzungsanteil des Elektroautos nach der 1% Regelung mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug:
(separater Geschäftsvorfall, hat mit deiner Stromrechnung erst mal nichts zu tun, das wäre doppelt gemobbelt)

8900 Unentgeltliche Werteabgaben an 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens  19 % Ust (KfZ-Nutzung)

Das Konto 8921 ist im DATEV Kontenrahmen ein Automatikkonto d.h. das Programm rechnet automatisch die Umsatzsteuer.
Solltest du selbst buchen, musst du das selbst ausrechnen und verbuchen.

So jetzt bleibt noch der betriebliche Strom für dein Tonstudio übrig.
Da ich kein Steuerexperte bin, weiss ich nicht, ob man das als häusliches Arbeitszimmer behandeln kann oder sogar muss.  :denk:
Es ist ja eigentlich ein separates Arbeitszimmer im Haus, gehe ich mal davon aus.
Gut ist, dass du auch hier einen separaten Unterzähler hast, aber vielleicht ist das auch hier nicht relevant, wenn man die Kosten noch anders
ermitteln kann.
Ich bin hier aber vorsichtig mit einer steuerlichen Einschätzung, da ich weder Steuerfachangestellte, noch Steuerberater bin.

Eventuell müsstest du die Gesamtstromrechnung nur für das Tonstudio und wenn du noch ein Büro dazu hast auf dieses
aufsplitten.
Also du siehst, so einfach ist das alles nicht. Empfehle dir einen fachmännischen Rat einzuholen.

LG
Hi Matthias, :wink1:

hab noch ein Link zum häuslichen Arbeitszimmer bzw. häuslicher Betriebsstätte:

arbeitszimmer.de/index.htm#arbeitszimmer_vs_hauesliche_betriebsstaette

Falls nu noch Lust hast zum Lesen....

Wünsch dir einen schönen Abend.
Hallo Matthias,

sorry ich muss mich nochmals korrigieren.
Das was ich gestern geschrieben habe ist nur zum Teil richtig in Bezug auf den Nutzungsanteil mit der 1 % Regelung.
Hatte die laufenden Kfz-Betriebskosten nicht bedacht.

Falls ich noch was anderes finde, schreibe ich nochmal.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Da ich kein Steuerexperte bin

guter Hinweis: schon mal etwas von notwendigem Betriebsvermögen gehört?  Pianist hat ein Einfamilienhaus und dort seine Betriebsstätte!!

Tipp: Steuerberater aufsuchen!
Hallo Matthias,

ein weiterer Link

wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/elektroauto-im-betriebsvermoegen-wie-sie-die-stromkosten-ermitteln-und-korrekt-verbuchen/

Für mich ist die Sachlage jetzt klar.

1. Stromrechnung wie oben beschrieben auf privat buchen
   18XX Strom Gesamtrechnung Bruttobetrag an Bank.
   (Die darin enthaltene Vorsteuer kannst du nicht buchen)

2. Privater Nutzungsanteil des Elektroautos mit der 1 % Regelung mit Ausweis der Vorst. wie oben beschrieben mit 1/4 der Bemessungsgrenze
   8900 an AM 8921 (SKR 03 Automatikkonto)

3. laufende Kfz. Kosten, die sich zusammensetzen aus dem Aufladen an fremden Stromstationen
  normaler Buchungssatz
  lfd. Kfz-Betriebskosten  
  Vorst.                                an Bank

 lfd. Kfz.Kosten, die sich zusammensetzten aus dem Aufladen in der Garage ermittelt über eigenen Stromzähler wird
 lfd. Kfz-Betriebskosten
 Vorst                                  an Privateinlage

Die Vorsteuer rechnest du da einfach anhand deines betrieblichen ermitteltenten Betrages drauf.
Mit Eigenbeleg ist wahrscheinlich nur das Belegen des betrieblichen Stromverbrauchs und das Ausrechnen des Betrages gemeint.
Wie genau der Eigenbeleg aussehen soll und ob er den Charakter einer Rechnung haben soll. kann ich nicht sagen.

Dann stimmt auch der vorherige Geschäftsvorfall:
Zuerst Gesamtstromrechnung als Privatentnahme zu buchen und der betriebliche Anteil mit Vst an Privateinlagen.



LG
Erst mal vielen Dank für Deine ausführlichen Gedankengänge!

Ich wäre sehr beruhigt, wenn das noch mal jemand bestätigen könnte, dass mein Weg (den Du mir ja bestätigt hast) korrekt und zulässig ist. Ich meine ja: wenn ich per Eigenbeleg den Eigenverbrauch ausrechne, buche und auch verumsatzsteuere, sollte das auf der anderen Seite beim Vorsteuerabzug für den betrieblichen Stromanteil auch gehen. Aber womöglich spricht irgendeine Regel dagegen.

Solche Sachen buche ich übrigens beim Jahresabschluss und nicht monatlich.

Grüße von Matthias!
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