Warum ist die Lohnsteuer (AG Anteil) kein Aufwand?

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Warum ist die Lohnsteuer (AG Anteil) kein Aufwand?
Hallo,

ich habe mir eine Frage gestellt und wollte jemand fachkundigeren Fragen.
Zu uns : SKR04, Bilanzierer, GmbH

Lohnsteuer wird als Verbindlichkeit gebucht. (Und danach eben aufgelöst).
Aber warum stellt die Lohnsteuer nicht zu 50% einen Aufwand für die GUV da?

Oder tut sie das? Darauf habe ich ehrlich gesagt nie geachtet wo der Steuerberater das ganze Hinsicht.

Danke für eure Unterstützung!

LG
Die Lohnsteuer stellt zu 100% einen Aufwand dar. Der ganze Lohn den du kriegst ist ein Aufwand.
Dann andersherum :
Warum ist die LST. denn zu 100% Aufwand? 50% der LST die man ans FA überweist besteht doch aus einbehaltenem Geld der Mitarbeiter?
Das dürfte in der GUV ja nicht auftauchen, da man nur "weiterreicht"
Eventuell stelle ich mich gerade auch ziemlich blöd an  :|

Es wird ja eine Verbindlichkeit ggü. dem FA gebucht und diese dann aufgelöst.
Spätestens beim Jahreswechsel gibt es dann periodenfremde Aufwendungen.

Mir ist bewusst, dass hier viel Quatsch und Halbwissen drunter gemischt ist - genau deshalb möchte ich es verstehen können.
Bearbeitet: KHAN1997 - 16.04.2019 14:41:12
Der AG führt zwar die LSt ab, aber der AN erhält trotzdem sein Bruttogehalt, dass den AN Anteil SV/LSt usw. umfasst. Würde der AN die ESt selber abführen wäre der Auszahlungsbetrag zum AN gleich hoch.



2.400€ überweist du direkt an den MA und 200€ gehen wg. LSt an das FA

ergibt das gleiche wie

ich überweis dem MA 2.600€ und der AN führt die LSt selbst ab.









Übrigens: Seit wann ergibt das Begleichen von Verbindlichkeiten einen Aufwand?
Bearbeitet: hans123 - 16.04.2019 15:53:24
Was mich verwundert - die Lohnsteuer wird vom AN voll getragen, da hat der Arbeitgeber nichts beizusteuern! Es ist schließlich eine Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld Einkommensteuer. Nur die Sozialabgaben trägt der Arbeitgeber zur Hälfte - da gibt es dann auch Aufwand.
Ah, ich habe meinen Denkfehler bemerkt. Ich habe den Charakter der periodenfremden Aufwendung falsch verstanden. Der trifft in dem Fall Verbindlichkeit bei Lohnsteuer ja gar nicht mehr auf, wenn die Verbindlichkeit an sich (von mir aus) auch im nächsten Jahr auflöst. Erstanden ist die Verbindlichkeit und damit der Aufwand ja im richtigen Zeitraum, auch wenn ein Jahreswechsel reinkommt. Logisch!

Zum Sachverhalt von sogehts :
Da hast du vollkommen Recht. Das wunder mich eigentlich auch, warum das dann nicht zu 50% beigesteuert wird.

Nochmal einen Dank für die Hilfe und Erklärungen an alle Beteiligen  :wink1:
Bearbeitet: KHAN1997 - 16.04.2019 19:12:34
Was soll denn da vom AG beigesteuert werden? Die Löhne und Gehälter sind Einkommen der AN und nicht des AG. Der AG versteuert sein eigenen Einkommen, warum soll es noch zu der Versteuerung der AN beitragen? Er trägt die Hälfte der Sozialabgaben - aber Steuern auf Aufwand? Die Löhne und Gehälter sind doch schon zu 100% (also die Bruttolöhne und Gehälter) Aufwand beim Arbeitgeber - wenn er jetzt die Lohnsteuer (als Einkommensteuer der AN!) zur Hälfte tragen soll, versteuert er Aufwand und das ist völlig systemfremd.
Sorry, hatte deine Nachricht falsch verstanden. Dachte wir diskutieren den Grund, warum der AG nicht auch die die Hälfte der LSt. trägt, wenn er schon dabei ist die Sozialabgaben zu tragen.

Für einen Laien wie mich, wäre es eigentlich gefühlt in Ordnung wenn alles 50/50 ist - aber so hast Du auch Recht. :D
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