ich habe in diesem SoSe mein Studium der bwl aufgenommen. Wir sind noch bei den Grundbegriffen und ich bin ohne Vorwissen in das Studium gestartet.
Natürlich gibt es erstmal Anlaufschwierigkeiten und aufgrund der aktuellen Lage ist es auch nicht möglich großartig sich mit anderen auszutauschen, denn das Semester findet momentan Online statt.
Ich versuche gerade auch über den Stoff hinaus ein Verständnis von der Bilanz für den Jahresabschluss zu bekommen.
Beim EK bin ich momentan unsicher wie ich mir das überhaupt vorstellen kann.
Laut Wikipedia
(ich habe zu jedem Posten geschrieben was ich darunter verstehe)
Grundkapital = das was am Anfang eingezahlt wurde +/- etwaige Kapitalerhöhungen
Rücklagen = Gewinnrücklagen + Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen = zurückgelegte Gewinne, aus Vorsicht vor kommenden Risiken
Kapitalrücklagen = Beträge, die von außen zufließen durch Ausgabe von Aktien/Wandelanleihen
Rückstellungen = Gelder für in Zukunft anfallende und in ihrer Höhe unsichere Verbindlichkeiten
JÜ/Fehlbetrag = Ergebnis der GuV, also operatives Ergebnis nach Zinsen und Steuern
Gewinn/Verlustvortrag = stammt aus vorherigem Jahr und wird mit aktuellem JÜ verrechnet was den Bilanzgewinn ergibt und dieser Bilanzgewinn stellt eine Ausschüttungsbeschränkung dar, d.h. mehr darf nicht ausgeschüttet werden
Ist das alles so richtig?
So nun stellen sich mir aber folgende Fragen:
In meinem Skript aus der Uni steht bei der Bilanz für den Jahresabschluss einer KG unter Eigenkapital nur 2 Posten:
"Grundkapital"
"Kapitalrücklagen"
Rückstellungen stehen in der Bilanz unter Fremdkapital.
Fragen:
1. Warum tauchen die Posten Gewinnrücklagen und Gewinn/Verlustvortrag nicht unter Eigenkapital in der Bilanz vom Jahresabschluss auf?
2. Bezeichnet man Rückstellungen nun als Eigenkapital oder Fremdkapital?
3. Wie bereits gesagt besteht das Grundkapital aus Stammkapital + Kapitalerhöhungen. Andererseits habe ich auch gelesen, dass das Geld aus Kapitalerhöhungen durch Aktien oder Wandelanleihenausgabe schon in dem Posten Kapitalrücklagen enthalten ist. Wie passt das zusammen?
4. In welcher Höhe haftet die KG ihren Gläubigern? Ich lese immer, dass sie in Höhe vom gez. kapital, d.h. grundkapital, haftet. Aber das macht für mich keinen Sinn. Wenn Gläubiger zuerst bedient werden, müsste eine KG doch mit dem GESAMTEN Eigenkapital haften, oder?
5. Wenn die Steuern bereits in der GuV berücksichtigt werden: Wieso braucht man dann noch eine extra Steuerbilanz? Und müsste ein Verlustvortrag (den man ja mit dem Nachsteuerergebnis aus der GuV verrechnet) nicht theoretisch die Steuerlast mindern?
Ich weiß, Fragen über Fragen. Aber ich bin Anfänger und möchte das Thema unbedingt verstehen und nicht mit Fragezeichen durch die Gegend laufen.
Ich hoffe jemand kann die ein oder andere Frage für mich aufklären.
Viele Grüße und
bleibt gesund