ich setzte mich zur Zeit mit der bilanziellen Behandlung von Rohstoff-Futures auseinander.
Abhängig davon, welchem Zweck Futures dienen sollen, werden sie in der Rechnungslegung unterschiedlich behandelt. Wenn das Underlying bei Fälligkeit physisch ausgeliefert werden soll, greifet IAS 37, in allen anderen Fällen IAS 39. Soweit hoffe ich, müsste das stimmen.
Wie ist nun aber zu verfahren, wenn sich der Zweck des Futures im Zeitverlauf der Haltung ändert? Man ihn zum Beispiel also zunächst nach IAS 37, dann aber nach IAS 39 behandeln möchte.
Meines Erachtens handelt es sich nicht um eine "Umwidmung", da der Future nicht einer anderen Kategorie (z.B.: "Held for trading", "Held to maturity", ect.) zugeordnet wird.
Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße
Julia