ich habe da mal einige Fragen. Ich bin totaler Rechnungswesen-Laie. Es geht um eine UG im Dienstleistungsbereich.
Also in einer veröffentlichenten Bilanz steht, man sei eine Kleine Kpitalgesellschaft nach § 267 HGB. Schaut man sich die Zahlen der letzten Jahre an (<100.000 Euro Bilanzsumme, 0 Mitarbeiter), dann wäre dieses Unternehmen (UG) m. E. sogar eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB.
Logisch ist, wenn ich eine Kleinstkapitalgesellschaft bin, bin ich - automatisch - auch eine Kleine Kapitalgesellschaft, da ich ja immer auch diese Voraussetzungen erfülle.
Meine Frage lautet nun:
Hätte in der Bilanz nicht stehen müssen, dass man eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB ist, oder ist das egal?
Dann ist bei einer Bilanzsumme <100.000 Euro auch noch ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v. rd 18.000 Euro ausgewiesen. Die Gesellschaft ist doch dann offensichtlich massiv überschuldet, oder? Kein Anlagevermögen, nur Umlaufvermögen und außer ein paar Rückstellungen nur Verbindlichkeiten.
Wie schätzt Ihr das Unternehmen ein?
Gruß
Frank