Außenanlage im Bau oder Aktivierung

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Außenanlage im Bau oder Aktivierung
Guten Morgen, im letzten Jahr habe ich ein Bürohaus (voll gewerblich, mit Vorsteuerabzug) gebaut, welches in diesem Jahr fertig gestellt wird. Das das Gebäude bis zur Fertigstellung/Einzug als "Geschäftsbauten im Bau" berücksichigt wird ist mir bekannt. Wie verhält es sich aber mit den Außenanlagen? Werden Kosten (z.B. Bepflanzung, Pflasterarbeiten usw.) erst dann aktiviert, wenn die Außenanlagen vollständig sind? Oder wird jeder Beleg sofort aktiviert? Ich könnte mir vorstellen, ebenfalls ein Konto bis zur kompletten Fertigstellung als "Außenanlagen im Bau" zu führen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten könnte das von Vorteil sein, muss aber nicht. Herzlichen Dank im Voraus.
Hallo,

ich würde spontan sagen, dass hier auch ein Konto für Anlagen im Bau her muss. Also ähnlich wie bei Gebäuden oder Maschinen.

Gruß Reaper
Zitat
hela77 nzung, Pflasterarbeiten usw.) erst dann aktiviert, wenn die Außenanlagen vollständig sind? Oder wird jeder Beleg sofort aktiviert? Ich könnte mir vorstellen, ebenfalls ein Konto bis zur kompletten Fertigstellung als "Außenanlagen im Bau" zu führen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten könnte das von Vorteil sein, muss aber nicht. Herzlichen Dank im Voraus.

Wenn du es nicht noch 2011 aktivieren würdest, wären die Posten ja somit noch wie ich mal vermute in der GuV gebucht, und würden deinen Gewinn vollständig mindern. Deshalb muss dies raus aus der GuV in Form des Ausweises in der Bilanz unter der Aktiva. Wie das Konto dann heist, gilt ja auch eher der Ausseninformation für jemanden der deine Bilanz liest. Somit wäre Außenanlagen im Bau denken ich eine gute Lösung.

Der Posten muss ja auch nach Fertigstellung jährlich abgeschrieben werden über die Nutzungsdauer. Lässt du die ganzen Rechnungen im Aufwand, wirst du deinen Gewinn zu niedrig ausweisen in diesem Jahr.

Deinen richtigen Gewinn meldest du also nur wenn du dir Posten aktivierst, erstmal theoretisch egal auf welchem Aktivkonto, Deiner Pflicht zur korrekten Darstellung deiner Ertrags und Vemögenslage und als Kapitalgesellschaft auch nach der Gliederung des HGB kommst du nur nach, wenn du dies auf einem entsprechend bezeichnetem Konto tust.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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