Hallo miteinander,
ich könnte Hilfe bei folgendem Sachverhalt bzgl. meiner KSt-Erklärung gebrauchen:
Bei Firmengründung wurde der UG ein Nennkapital von 1€ zugewiesen. Zudem wurden 499€ in die Kapitalrücklage eingezahlt. Seitdem hat sich die Kapitalrücklage (aus Gesellschaftsmitteln) sukzessive erhöht, das gezeichnete Kapital blieb stets bei 1€. Nun ergeben sich zwei Fragen:
1. Muss ich in der Anlage KSt 1 F [4 - Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)] etwas anderes als 0 in Zeile 16 eintragen?
2. Das Finanzamt hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, dass ich die 499€ auf der Anlage GK unter dem Punkt 3 (Außerbilanzielle Korrekturen) in Zeile 49 eintragen muss. Wieso handelt es sich denn bei dem Sachverhalt um eine außerbilanzielle Korrektur?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für jegliche Unterstützung!
Grüße
tboecker
ich könnte Hilfe bei folgendem Sachverhalt bzgl. meiner KSt-Erklärung gebrauchen:
Bei Firmengründung wurde der UG ein Nennkapital von 1€ zugewiesen. Zudem wurden 499€ in die Kapitalrücklage eingezahlt. Seitdem hat sich die Kapitalrücklage (aus Gesellschaftsmitteln) sukzessive erhöht, das gezeichnete Kapital blieb stets bei 1€. Nun ergeben sich zwei Fragen:
1. Muss ich in der Anlage KSt 1 F [4 - Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Absatz 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Absatz 1 Satz 3 KStG)] etwas anderes als 0 in Zeile 16 eintragen?
2. Das Finanzamt hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, dass ich die 499€ auf der Anlage GK unter dem Punkt 3 (Außerbilanzielle Korrekturen) in Zeile 49 eintragen muss. Wieso handelt es sich denn bei dem Sachverhalt um eine außerbilanzielle Korrektur?
Herzlichen Dank bereits im Voraus für jegliche Unterstützung!
Grüße
tboecker