Hallo, kann mir jemand vielleicht helfen. Wie erfasse ich Entnahmen der Gesellschafter, wen ich den Ausweis nach § 264c HGB abbilden möchte?
In dem Jahr muss ich schon die ausstehende Einlagen darstellen, die in dem Jahr angefordert wurden....
Also Passivseite:
Kapitalanteile 12.000,00 €
ausstehende, nicht angeforderte Einlagen 0,00 €
eingeforderte Einlagen 12.000,00 €
Jahresfehlbetrag 600,00 €
EK 11.400,00 €
Wo passen hier die Entnahmen rein? Es gibt kein Gesellschaftsvertrag, deswegen kann ich mich nur nach gesetzlichen Regelungen richten.
Das sind leider auch keine Verlustvorträge, deswegen kann ich sie auch hier nicht packen...
Das was ich gelesen habe (Haufe, IDW HFA RS 7), sagt, dass ich die Entnahmen von dem Kapitalkonto abschreiben soll, das würde für mich aber komisch aussehen. Kann mir jemand vllt bestätigen, ob man in solchem Fall so vorgeht?
Wie sieht dann der Ausweis des EK aus?
In dem Jahr muss ich schon die ausstehende Einlagen darstellen, die in dem Jahr angefordert wurden....
Also Passivseite:
Kapitalanteile 12.000,00 €
ausstehende, nicht angeforderte Einlagen 0,00 €
eingeforderte Einlagen 12.000,00 €
Jahresfehlbetrag 600,00 €
EK 11.400,00 €
Wo passen hier die Entnahmen rein? Es gibt kein Gesellschaftsvertrag, deswegen kann ich mich nur nach gesetzlichen Regelungen richten.
Das sind leider auch keine Verlustvorträge, deswegen kann ich sie auch hier nicht packen...
Das was ich gelesen habe (Haufe, IDW HFA RS 7), sagt, dass ich die Entnahmen von dem Kapitalkonto abschreiben soll, das würde für mich aber komisch aussehen. Kann mir jemand vllt bestätigen, ob man in solchem Fall so vorgeht?
Wie sieht dann der Ausweis des EK aus?