Sachverhalt: Eine deutsche GmbH hat mehrere Einheiten, wovon 3 ausländische Betriebsstätten darstellen. Jede Einheit hat einen eigenen Buchungskreis. Die Bilanz und GuV der ausl. Einheiten müssen zwecks JA-Erstellung in EUR umgerechnet werden, da während des Jahres in Landeswährung gebucht wird.
Im Steuerrecht existiert eine Regelung, die besagt, dass für das Ergebnis der Währungsumrechung ein Korrekturposten (zB in den Verbindlichkeiten) gebucht werden darf, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen. Dieser Korekturposten wird erst realisiert, wenn die Betriebsstätte aufgelöst wird.
Wie ist der Sachverhalt nach HGB zu lösen bzw. wie ist der Ausweis in der Bilanz? Sollte die Position im EK oder FK dargestellt werden? Ich habe in der Literatur bisher dazu nichts gefunden.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Beste Grüße!
Im Steuerrecht existiert eine Regelung, die besagt, dass für das Ergebnis der Währungsumrechung ein Korrekturposten (zB in den Verbindlichkeiten) gebucht werden darf, sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen. Dieser Korekturposten wird erst realisiert, wenn die Betriebsstätte aufgelöst wird.
Wie ist der Sachverhalt nach HGB zu lösen bzw. wie ist der Ausweis in der Bilanz? Sollte die Position im EK oder FK dargestellt werden? Ich habe in der Literatur bisher dazu nichts gefunden.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Beste Grüße!