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Maxl schreibt:Wir haben die Firma nicht verkauft sondern einfach Liquidiert weil wir in unsere neue Firma mit dem Geld investieren wollten. Daher Marktpreis nicht nötig. Es geht nur um einen simplen Buchungssatz wie man das Restkapital in der Abschlussbilanz Bucht. |
Du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben, dass für Kapitalgesellschaften gesonderte Vorschriften gelten. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, eine Liquidationseröffnungsbilanz und eine Liquidationsschlussbilanz nach Verkauf/Verwertung aller Vermögensgegegenstände aufzustellen. Daraus ergibt sich dann die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung durch die Aufgabe der GmbH!
Die Personengesellschaft ist davon völlig getrennt zu behandeln. Alles, was in dei Personengesellschaft eingelegt wird, legt ihr als Gesellschafter ein (Privateinlagen), da wird nichts verschoben von einer Gesellschaft zur anderen.
Ihr solltet euch ganz schnell fachlichen Rat holen - sonst fallt ihr beim Finanzamt und dem Bundesanzeiger ganz gehörgi auf die Nase. Der Bundesanzeiger setzt sehr schnell Bußgleder an, wenn Bilanzen nicht aufgestellt und eingereicht werden, das Finanzamt schätzt, wenn ihr keine Liquidationsbilanzen einreicht und das sicher nicht zu eurem Vorteil.
Aber mach was du willst - ich habe dir aufgezeigt, was zu machen ist.