Einzel- und Pauschalwertberichtigungen

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Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Hallo zusammen,

ich hier folgende Aufgabe:

Der Forderungsbestand einer GmbH zum 31.12.04 betrug 565.200 Euro.
Wegen der Insolvenz eines Schuldners wurden davon Forderungen in Höhe von 9.600 Euro unelnbringlich. lm Dezember des Jahres 04 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Für Forderungen über 30.000 Euro wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Diesbezüglich ist mit einem Forderungsausfall von 30% zu rechnen. Nach Erfahrungen der Vorjahre beträgt das allgemeine Ausfallrisiko 4% des verbleibenden Forderungsbestandes.

Auf welche Höhe beläuft sich der Forderungsbestand zum 31.12.04 unter Einsatz von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen? (Unter Vernachlässigung umsatzsteuerlicher
Aspekte.)

Meine Lösung:

565200
-9600
-9000 (30% von 30000/Einzelwertberechtigung)
-------
546600

546600/100 *4 = 21864

546600
-21864
-------
524.736 << Ergebnis

Meint ihr, dass das so richtig sein kann?
Hallo leviathan,

hab es nun nicht rechnerisch überprüft, jedoch der Weg ist korrekt.
Fdg-Bestand - uneinbringliche Fdg - Einzelwertberichtigung = Summe der Pauschalwertberichtigung

Summe Fdg. für Pauschalwertberichtigung - Erfahrungswert% = Ansatz der Fdg in Bilanz


Gruß

Andreas

PS.: Hier sollen umsatzsteuerliche Aspekte aussen vor bleiben, ansonsten Achtung! Fdg. innerhalb der Bilanz sind immer incl. Ust. und diese dürfen in der Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung nicht mit gekürzt werden. Da diese über das FA gesichert sind und somit nicht ausfallen können.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Bereits ganz oder teilweise einzelwertberichtigte Forderungen dürfen in die Berechnung des Pauschsatzes nicht mehr mit einbezogen werden.

Die Forderung über 9600 € sind eine uneinbringliche und somit in Gänze einzelwertberichtigte Forderung. Diese hast du folglich korrekt vom Bestand der einwandfreien Forderungen abgezogen.

Die Forderungen über 30000 € sind zweifelhafte Forderungen und somit in Gänze von den einwandfreien Forderungen zu trennen und im Wege der Einzelwertberichtigung zu korrigieren. Die Höhe der Abschreibung hängt von der Ausfallquote ab; hier 30 %.

Die verbleibenden Forderung sind einwandfreie Forderungen und werden (ausnahmsweise) im Rahmen einer Sammelbewertung pauschal bewertet. Das aus der Vergangenheit ermittelte pauschale Ausfallrisiko beträgt hier 4 %.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

565200
-9600 (da bereits EWB)
-30000 (da bereits EWB)
------------------------------
525600 (= pauschal wertzuberichtigende Forderungen)

Die 525600 sind wie alle Forderungen Bruttobeträge. Zieht man die die Umst davon ab, kommt man zur BMG für die PWB.
Da hier aber die UmSt nicht berücksichtigt werden soll - was aber ernsthafter Blödsinn ist - ist deine BMG für die PWB = pauschal wertzuberichtigende Forderung, also die 525600 €.

Daraus folgt:

525600 x 4 % = 21024 ( pauschale Wertberichtigung der einwandfreien Forderungen)

Der Forderungsbestand zum 31.12. beträgt somit:

565200
- 9600
- 9000
-21024
-------------------
525576


Hinweis:
Die 525676 € wird man in der Bilanz so nicht finden. Dort findet man das Konto # Ford. aLuL und # zweifelhafte Forderungen.
Die 9600 € wurden direkt abgeschrieben, so dass sie tatsächlich aus den Büchern raus sind.
Die 9000 € wurden indirekt abgeschrieben und zwar über das Konto EWB. Das Konto # zweifelhafte Forderungen wird bei der indirekten Abschreibung nicht angesprochen. Daher kommt auch der Begriff "indirekte" Abschreibung.
Im SKR 03 wäre dafür der Buchungssatz:  4886 an 0998
Das Konto 0998 (EWB),das auch als Delkrederekonto bekannt ist, ist ein Passivkonto. Dieses wird in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das handelsrechtliche Gliederungsschema keine Wertberichtigung kennt, vgl. § 266 HGB.
Man muss also beim Lesen der Bilanz immer einen Blick auf die EWB werfen, wenn man in der Bilanz etwas von zweifelhaften Forderungen liest !

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 08.01.2012 20:58:10
Aza hat natürlich recht, auch ich hab vergessen die Einzelwertb. komplett einmal abzuziehen.

somit ändert sich mein Ansatz wie folgt:
Fdg-Bestand - uneinbringliche Fdg - gesamte Fdg. Einzelwertberichtigung = Summe der Pauschalwertberichtigung
Summe Fdg. für Pauschalwertberichtigung x Erfahrungswert% = Summe PWB

Fdg-Bestand - EWB incl. der uneinbringl. Fdg - PWB = Fdg. für Bilanzansatz

Danke Aza!

mein Hinweis oben unter PS. gilt aber immer noch.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 08.01.2012 15:59:30
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
:idea: Hey danke! Ihr habt mir sehr geholfen!
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