ich habe seit 2014 die EÜR erstellt und möchte nun ab 2016 Bilanz erstellen. Aufgefordert wurde ich für 2017 , aber da ich eh zu spät dran bin , möchte ich es gleich für 2016 auch machen.
Mir ist bewusst, dass ich wegen finanziellen Problemen , viel Zeit verschleppe und mir Zwangsgelder oder Säumniszuschläge damit einfange.
Nun habe ich meine bereits gezahlten Umsatzsteuerzahlungen von 2015+ 2016 als Tabelle aufgegliedert und somit gehe ich in 2016 noch mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt rein. Gewerbesteuer wurde auch mittlerweile für 2015 ermittelt und daher habe ich diese als Rückstellung aufgenommen.
Sieht aktuell so aus:
Anlagevermögen wird nicht berücksichtigt
Forderungen aus Lieferung und Leistung brutto 3.058,30 €
Rückstellungen Gewerbesteuer 2015 -8.774,60 € gem. Bescheid VBG 19.9.2017
Verbindlichkeiten FA aus Umsatzsteuer 2014 -5.280,12 €
Verbindlichkeiten FA aus Umsatzsteuer 2015 -16.231,26 €
Umsatzsteuer aus offene Forderung -488,30 €
Übergangsgewinn 1.1.2016 -27.715,98 €
Also ein Übergangsverlust, da ich keine großen Forderungen offen habe und gegenüberstellen kann.
Sollte doch aber so von der Aufstellung ok sein?
Nun habe ich die Werte in die Buchhaltung aufgenommen.
So würde doch nun die Eröffnungsbilanz , da kein Anlagevermögen (PKW ist Leasing und als Gutachter habe ich maximal als Waren/Bestände Druckerpapier und Tintenpatronen) vorhanden mit einem "Nicht gedeckten Fehlbetrag" auf der Aktivseite starten?
Sehe ich das richtig so?