ich habe eine Frage zu dem Zeitpunkt der Buchung eines Fördermittelbescheides.
Ich habe einen Fördermittelbescheid (gemeinnützige Unternehmung), der in Anfang 2018 ergangen ist. Das Projekt selbst/ die ersten Kosten sind Mitte 2018 begonnen/angefallen.
Im Bescheid steht nun, das die Gelder erst liquide abgerufen werden können, wenn 10% der Fördersumme (der Eigenanteil) vorfinanziert sind und das die Bewilligung der Zuwendung im Haushaltsjahr 2018 nur erfolgt, wenn die Auszahlung bis Tag X in 2018 veranlasst werden kann.
Dies hat meines Erachtens aber nichts mit der bilanziellen Verbuchung des Fördermittel zum Zeitpunkt des ergangenen Bescheides zu tun.
Ich habe aktuell wie folgt gebucht (Zahlen natürlich nur Beispielhaft):
Datum Fördermittelbescheid
Debitor an Investitionszuschuss 1 Mio
Zuführung Verbindlichkeiten aus Zuschüssen an Verbindlichkeiten Zuschüsse 1 Mio
Datum Ausgaben
Verbindlichkeiten Zuschüsse an Sonderposten (StR an Anlagegut/Minderung AHK) 50T
In der Diskussion steht im Moment, den Bescheid in 2018 nicht zu berücksichtigen, auf Grund des Hinweises im bescheid (siehe oben), das bis Tag X in 2018 noch keine Auszahlung beantragt wurde.
Ich kann mich nun selber nicht so richtig einigen, wie es korrekt ist, komm aber in meiner Diskkussion (mit mir selber ) nicht darüber hinweg, das ich zum Anfang 2018 theoretisch einen Anspruch auf die Fördermittel habe und ich diesen Anspruch auch bilanzieren muss. Bevor ich da in die Diskussion mit den anderen gehe, würde ich gern noch ein wenig input haben.
Wobei ich den Ansatz, es raus zu nehmen, in der Bilanzansicht total toll finde, weil ich durch den Bescheid die Bilanz eigentlich nur in der Aktiva und Passiva um 1 Mio erhöhe, ich habe eigentlich lediglich 1 Mio mehr Forderungen und 950T mehr Verbindlichkeiten...
Ich Danke Euch im Voraus sehr für Eure Antworten/Anregungen.