Hallo zusammen,
ich studiere Betriebswirtschaftslehre und beschäftige mich gerade mit dem Thema Kapitalflussrechnung.
Seitdem der DRS 21 eingeführt wurde sind im Finanzmittelfonds die "jederzeit fälligen Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten" verpflichtend als Abzugsposten darzustellen (zuvor gab es ein Wahlrecht). Nun meine Frage: Welche Auswirkungen hat das ganze auf die Ursachenrechnung, also die drei Cashflow-Bereiche? Oder gibt es keine Auswirkungen?
Vielen Dank schon einmal
LG
ich studiere Betriebswirtschaftslehre und beschäftige mich gerade mit dem Thema Kapitalflussrechnung.
Seitdem der DRS 21 eingeführt wurde sind im Finanzmittelfonds die "jederzeit fälligen Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten" verpflichtend als Abzugsposten darzustellen (zuvor gab es ein Wahlrecht). Nun meine Frage: Welche Auswirkungen hat das ganze auf die Ursachenrechnung, also die drei Cashflow-Bereiche? Oder gibt es keine Auswirkungen?
Vielen Dank schon einmal
LG