Ich erhalte im Jänner 2012 die Rechung und die Zahlung von Stromerlösen für den Abrechnungszeitraum 12/2011.
Wird hier ein fremder Rückstand gebucht?, Ich habe ja keinen Beleg (Rechnung) im 2011er Jahr
Danke im Voraus
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29.01.2012 09:06:55
Hallo,
Ich erhalte im Jänner 2012 die Rechung und die Zahlung von Stromerlösen für den Abrechnungszeitraum 12/2011. Wird hier ein fremder Rückstand gebucht?, Ich habe ja keinen Beleg (Rechnung) im 2011er Jahr Danke im Voraus |
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29.01.2012 15:52:33
Wenn das zukünftige Eintreten der Stornoerlöse (Aufwandsminderungen) vor dem Bilanzstichtag bekannt war (dem Kaufmann hätte bekannt sein müssen) muss diese Information im Jahresabschluss f. d. GJ 2011 mit einfließen (Wertaufhellungstheorie) §252 (1) Nr.4 HGB.
Wenn Informationen über Sachverhalte eingehen, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und somit zum Bilanzstichtag (2011) nicht bekannt waren (dem Kaufmann nicht bekannt sein konnten) müssen diese nicht berücksichtigt werden, was bei Stornierungen von Rechnungen und somit einer Minderung von Aufwendungen eher nicht zu vermuten ist. MfG |
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29.01.2012 20:27:11
Sorry, da habe ich vorher falsch ausgedrückt
Die Stromerlöse kommen von meiner PV-Anlage, also Stromverkauf, wobei ich eben jeden Monat eine Re mit fixem Auszahlungsbetrag erhalte, sprich ich weiss davon. also Abrechnungszeitraum im alten Jahr, Rechnungsdatum 31.01.12 |
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29.01.2012 20:45:09
Sprechen wir eigentlich von deutschem oder österreichischem Recht ?
Gruß Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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29.01.2012 21:32:11
Hallo Zusammen,
neben der Frage von Sroko ist ebenfalls bei der Lösungsfindung entscheidend ob wir hier eine Bilanz oder EÜR haben? Desweiteren liegt Ust.-Pflicht vor oder nicht? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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30.01.2012 19:17:18
Hallo nochmal,
Es geht um österreichisches Recht. Doppelte Buchhaltung, keine EÜR USt-Pflicht, ja, Regelbesteuerung. PS: Eigentlich habe ich 5 Jahre HAK (Handelsakademie) hinter mir, wo ich immer gut war und mich dafür interessiert habe, nur das sturre Schema F lernen für nur bestimme Fallbbeispiele funktioniert einfach nicht. In der Praxis im eigenen Unternehmen ist dann die Buchhaltung doch etwas annders als in der Schule. Vorallem prüft das FA und nicht der Lehrer. Gruß Richard |
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30.01.2012 19:25:21
Hallo RK-HPD,
als Lösung kann ich Dir nur deutsches Recht anbieten, ich vermute allerdings das es in Österreich gleich behandelt wird. Wissen tue ich es aber nicht! Du musst die Zahlungen als Fdg. noch im alten Jahr einbuchen und auch die Ust. im alten Jahr einbuchen und abführen. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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04.02.2012 10:13:46
danke für die info, wird wohl stimmen, sonst muss ich halt noch die WK fragen
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