Gewinnausschüttung vs. Kapitalstärkung

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Gewinnausschüttung vs. Kapitalstärkung, erhaltene Ausschüttung mit anschließender Einzahlung in die Kapitalrücklage
Hallo zusammen,

folgende Frage beschäftigt mich:


Wir sind an einer GmbH beteiligt. Unser jährlicher Gewinnanteil beträgt durchschnittlich 500 T€. Die GmbH ist an einer Stärkung ihres Eigenkapitals
interessiert. Nun gibt es zwei Varianten:

1.    Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass 300 T€ ausgeschüttet und 200 T€ in die Gewinnrücklage eingestellt werden.
      Auf Ebene des Gesellschafters bedeutet dies, dass (ex Steuern) 300 T€ als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden können.

2.    Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass die gesamten 500 T€ ausgeschüttet werden. Der Gesellschafter bucht 500 T€ Beteiligungsertrag.
      Außerdem wird beschlossen, dass der Gesellschafter nach der Ausschüttung 200 T€ als Einzahlung in die Kapitalrücklage wieder an die GmbH zurückzahlt.
      Die 200 T€ werden beim Gesellschafter ergebnisneutral als Anschaffungskosten der Beteiligung aktiviert.

Meine Frage ist jetzt, ob Variante 2 nicht eine mißbräuchliche Gestaltung darstellt. Bei Variante 1 bleiben die 200 T€ gleich in der GmbH und der Gesellschafter bucht nur 300 T€ Ertrag, bei Variante 2 bucht der Gesellschafter aber 500 T€ Ertrag, obwohl er die 200 T€ wieder an die GmbH zurückzahlt.
Hier sind wir doch beim Schütt-aus-und-hol zurück-Verfahren, oder ?

Beste Grüße

Gerald :denk:
Hallo,

wer ist denn "wir"?
Bitte einmal etwas genauer umschreiben.

Danke
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

ok, sorry. "Wir" sind eine AG, große Kapitalgesellschaft, nicht börsennotiert.

Gerald
Hallo,

aus meiner Sicht greift das Schütt- aus und hol zurück Verfahren ja nur wenn ihr natürlcih Personen bzw Privatpersonen wärt, es geht ja darum die verschiedenen Steuerbelastungen zu nutzen. (kenne mich dort aber auch nicht aus)

Wenn die Anteile in einer AG gehalten werden, greift ja der 8b KSTG.

Heißt aus meiner Sicht macht dann Fall 1 mehr Sinn, da durch die 95%/5% Regelung der ausgeschüttete Gewinn circa zu 1,5% Steuerpflichtig ist. (95% Steuerfrei und 5% müssen als Gewinn gebucht werden
und bei diesen fallen dann ca 30% Steurbelastung an) --> = 300k * 5 % = 15k€ steuerpflichtig = ca 4500€ Steuerbelastung

Wenn im Fall 2 erst 500k ausgeschüttet werden, dann sind 25k steuerpflichtig. = ca 7.500€ Steuerbelastung.

Wenn dann wieder Geld eingelegt wird, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten, diese sind dann steuerneutral.
Aus meiner Sicht würde ich bei Version 2 nur einen Nutzen sehen, wenn gewünscht wird das die Beteiligung erhöht wird in der Bilanz der AG, oder ähnliches.
Kostet halt ca 3.000 Euro mehr Steuern.

schönen Gruß

Sroko
Bearbeitet: sroko - 02.06.2017 13:20:28
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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